Zukunft der Peoplefotografie? 356
5 years ago
@Rodivo
Ich habe einmal in das Interview hineingeschaut.
Zitat1:
"Das Recht am eigenen Bild schützt den Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung seines Bildnisses. Jeder Mensch soll selbst darüber bestimmen, ob und wie Bilder von ihm veröffentlicht werden."
Zitat2:
"Ausgangspunkt ist hier § 22 KUG. Liest man sich den Paragrafen durch, wird einem auffallen, dass die Herstellung der Fotografie allerdings nicht erwähnt wird. Man könnte also meinen, das Fotografieren von Personen auf der Straße sei zulässig.
Dies ist aber nicht der Fall. Diese Gesetzeslücke wurde im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung ausgefüllt. Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des § 22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein.
Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass durch die Herstellung der Fotografie das Bildnis des Betroffenen von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsgewalt entzogen wird. "
Das ist wieder einmal einer jener Fälle, wo das mit der Gewaltenteilung in Deutschland nicht so richtig funktioniert hat. Da wird eine (vermeintliche oder tatsächliche) Gesetzeslücke "ausgefüllt". Das ist letztlich der Grund, warum Deutschland so viele Juristen braucht. Entweder schlampt der Gesetzgeber oder die Juristen überinterpretieren die Gesetze.
Wie auch immer: Ein Fotografierverbot lässt sich nicht aus $22 KUG ableiten.
Ich habe einmal in das Interview hineingeschaut.
Zitat1:
"Das Recht am eigenen Bild schützt den Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung seines Bildnisses. Jeder Mensch soll selbst darüber bestimmen, ob und wie Bilder von ihm veröffentlicht werden."
Zitat2:
"Ausgangspunkt ist hier § 22 KUG. Liest man sich den Paragrafen durch, wird einem auffallen, dass die Herstellung der Fotografie allerdings nicht erwähnt wird. Man könnte also meinen, das Fotografieren von Personen auf der Straße sei zulässig.
Dies ist aber nicht der Fall. Diese Gesetzeslücke wurde im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung ausgefüllt. Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des § 22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein.
Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass durch die Herstellung der Fotografie das Bildnis des Betroffenen von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsgewalt entzogen wird. "
Das ist wieder einmal einer jener Fälle, wo das mit der Gewaltenteilung in Deutschland nicht so richtig funktioniert hat. Da wird eine (vermeintliche oder tatsächliche) Gesetzeslücke "ausgefüllt". Das ist letztlich der Grund, warum Deutschland so viele Juristen braucht. Entweder schlampt der Gesetzgeber oder die Juristen überinterpretieren die Gesetze.
Wie auch immer: Ein Fotografierverbot lässt sich nicht aus $22 KUG ableiten.
#242Report
5 years ago
@SEE
Die MK ist sicher eine ganz kleine Nummer bezüglich der Veröffentlichung von "Scheißfotos". Da sind wir uns einig. Aber eine große Nummer bezüglich der Schmähungen.
Die MK ist sicher eine ganz kleine Nummer bezüglich der Veröffentlichung von "Scheißfotos". Da sind wir uns einig. Aber eine große Nummer bezüglich der Schmähungen.
#243Report
5 years ago
@242: Die Juristerei ist eine wirksame Maschinerie
zur Produktion von Rechtsunsicherheit, unter anderem jedenfalls.
zur Produktion von Rechtsunsicherheit, unter anderem jedenfalls.
#244Report
5 years ago
Wir leben in einer Zeit, in der Bildermachen zum Volkssport geworden ist und zugleich Bildermachen auch als Eindringen in die persönliche Rechtssphäre verstanden wird.
Wo möglichst breite Zugänglichkeit der Selfies gesucht wird und gerade die Bildveröffentlichung durch andere auch mit dem Argument der Selbstbestimmung bekämpft wird.
Ein wenig bizarr finde ich das schon, auch wenn klar wird, dass es immer um das Thema "Recht(e) haben" kreist.
Und das Selbstbestimmte rekurriert immer auf den gewollten Schein und nicht auf die Realität, auch das wird die Streetfotografie weiter ausbremsen.
Wo möglichst breite Zugänglichkeit der Selfies gesucht wird und gerade die Bildveröffentlichung durch andere auch mit dem Argument der Selbstbestimmung bekämpft wird.
Ein wenig bizarr finde ich das schon, auch wenn klar wird, dass es immer um das Thema "Recht(e) haben" kreist.
Und das Selbstbestimmte rekurriert immer auf den gewollten Schein und nicht auf die Realität, auch das wird die Streetfotografie weiter ausbremsen.
#245Report
5 years ago
@ eckisfotos
Nein, auch nicht bzgl. der Schmähungen, denn da geht hier "der Schuß nach hinten los", wo sonst meist die abgebildete Frau das Opfer ist, richtet sich die "Schmähung" hier kaum gegen das Model, sondern eben gegen den ausführenden "Tittenknipser". Dieser wird aber eben nicht als Mensch und Person in seiner körperlichen Erscheinung geschmäht, sondern wegen seines "abartigen" Bildstils und/oder "unterirdischen", mangelnden fotografischen Könnens.
Wenn ich hier Schrottfotos hochlade, hat das außerhalb der "MK-Reputation" keine oder kaum Bedeutung , für das Ansehen einer abgebildeten Person bei deren Nachbarn, Kollegen, Freunden jedoch meist schon.
Bzgl. der "Scheißfotos" geht es vorrangig schon um die dabei dargestellte Person - der fotografierende Täter beim "upskirting" findet ja sogar Lob und Anerkennung unter Seinesgleichen.
Insofern erhoffe ich mir eine finale gesetzgeberische Konsequenz, durch die dann auch eine "chic und mondän gestylt flanierende Lady auf der Shoppingmall" dann doch legal "unter Beschuß" nehmbar wäre - oder eben nicht. Gestern abend gab es in einem der "angesagtesten Clubs" eine Mottoparty , denn ich sah 2 Dutzend Frauen mit Gesichtsmasken und gestylt im Look der "roaring twenties" zwischen U-Bahn und Clubeingang ... das wären Motive, die ich gerne legal fotografieren würde, auch ohne dazu 25 Einwilligungen einsammeln zu müssen. Und diese Frauen wollten doch wohl den ganzen Abend lang in diesem Look gesehen und vielleicht auch bewundert werden ... würden sie sich in diesen Outfits nicht wohlfühlen, dann wären sie doch nicht dorthin hingegangen ? Eine moralische Verwerflichkeit, diese Frauen so in der Öffentlichkeit zu fotografieren, sehe ich daher eigentlich nicht. Wie weit man das Persönlichkeitsrecht wirken läßt, ist eben eine gesetzgeberische Frage. Und um diese Antwort geht es hier doch ...
Nein, auch nicht bzgl. der Schmähungen, denn da geht hier "der Schuß nach hinten los", wo sonst meist die abgebildete Frau das Opfer ist, richtet sich die "Schmähung" hier kaum gegen das Model, sondern eben gegen den ausführenden "Tittenknipser". Dieser wird aber eben nicht als Mensch und Person in seiner körperlichen Erscheinung geschmäht, sondern wegen seines "abartigen" Bildstils und/oder "unterirdischen", mangelnden fotografischen Könnens.
Wenn ich hier Schrottfotos hochlade, hat das außerhalb der "MK-Reputation" keine oder kaum Bedeutung , für das Ansehen einer abgebildeten Person bei deren Nachbarn, Kollegen, Freunden jedoch meist schon.
Bzgl. der "Scheißfotos" geht es vorrangig schon um die dabei dargestellte Person - der fotografierende Täter beim "upskirting" findet ja sogar Lob und Anerkennung unter Seinesgleichen.
Insofern erhoffe ich mir eine finale gesetzgeberische Konsequenz, durch die dann auch eine "chic und mondän gestylt flanierende Lady auf der Shoppingmall" dann doch legal "unter Beschuß" nehmbar wäre - oder eben nicht. Gestern abend gab es in einem der "angesagtesten Clubs" eine Mottoparty , denn ich sah 2 Dutzend Frauen mit Gesichtsmasken und gestylt im Look der "roaring twenties" zwischen U-Bahn und Clubeingang ... das wären Motive, die ich gerne legal fotografieren würde, auch ohne dazu 25 Einwilligungen einsammeln zu müssen. Und diese Frauen wollten doch wohl den ganzen Abend lang in diesem Look gesehen und vielleicht auch bewundert werden ... würden sie sich in diesen Outfits nicht wohlfühlen, dann wären sie doch nicht dorthin hingegangen ? Eine moralische Verwerflichkeit, diese Frauen so in der Öffentlichkeit zu fotografieren, sehe ich daher eigentlich nicht. Wie weit man das Persönlichkeitsrecht wirken läßt, ist eben eine gesetzgeberische Frage. Und um diese Antwort geht es hier doch ...
#246Report
5 years ago
@See
Warum sollte aus einem bestimmten, in der Öffentlichkeit getragenen Outfit folgen, dass derjenige gerne von Fremden fotografiert werden möchte? Und warum sollte jemand anderes etwas mit sich machen lassen müssen, nur weil du es gerne mit ihm machen würdest?
Das ist genau die krude, egoistische Logik, die auch die Modelle in der inszenierten People-Fotografie ganz toll finden...
Warum sollte aus einem bestimmten, in der Öffentlichkeit getragenen Outfit folgen, dass derjenige gerne von Fremden fotografiert werden möchte? Und warum sollte jemand anderes etwas mit sich machen lassen müssen, nur weil du es gerne mit ihm machen würdest?
Das ist genau die krude, egoistische Logik, die auch die Modelle in der inszenierten People-Fotografie ganz toll finden...
#247Report
5 years ago
Foto300: "durch die ständige Handy-Fotografiererei hat sich eine ganze Generation an diesen "look" gewöhnt, und da auch
Stars und sog."Influencer" mit Handylook Vorbild spielen, will man genau so aussehen.
Wobei ich immer wieder erschrecke, wie wenig Fotolook/Fotografen/Fotokunst/ einige Models kennen."
Geändert hat sich an der Peoplefotografie das immer mehr Modellen UNSER Style ganz hinten vorbei geht. Die beurteilen ein Foto ausschließlich danach ob sie sich danach ob sie sich auf dem Foto gefallen und immer weniger die tatsächliche handwerkliche Leistung des Fotografen.
Das kann natürlich auch durch eine Handwerkliche Leistung und einen besonderen Style geschehen, aber eben genau so durch ein schlichtes Foto auf dem die Dame einfach gut getroffen ist. Der Fotograf als solcher wird damit immer unwichtiger.
Früher waren die Fotografen noch die Diven und heute sind es die Models. Ausgleichende Gerechtigkeit könnte man meinen, wenn man nicht dummerweise selbst zu den Fotografen gehören würde.
Stars und sog."Influencer" mit Handylook Vorbild spielen, will man genau so aussehen.
Wobei ich immer wieder erschrecke, wie wenig Fotolook/Fotografen/Fotokunst/ einige Models kennen."
Geändert hat sich an der Peoplefotografie das immer mehr Modellen UNSER Style ganz hinten vorbei geht. Die beurteilen ein Foto ausschließlich danach ob sie sich danach ob sie sich auf dem Foto gefallen und immer weniger die tatsächliche handwerkliche Leistung des Fotografen.
Das kann natürlich auch durch eine Handwerkliche Leistung und einen besonderen Style geschehen, aber eben genau so durch ein schlichtes Foto auf dem die Dame einfach gut getroffen ist. Der Fotograf als solcher wird damit immer unwichtiger.
Früher waren die Fotografen noch die Diven und heute sind es die Models. Ausgleichende Gerechtigkeit könnte man meinen, wenn man nicht dummerweise selbst zu den Fotografen gehören würde.
#248Report
5 years ago
@ Lichtermeer und Moments & Emotions
In diesem Zusammenhang beschränke ich mich eben auf People- und Streetfotografie, also eben keine Modelshootings :
Lichtermeer, Du erwähnst "unseren" Style und unsere handwerkliche Leistung ... und daß die Models bzw. Frauen ein Foto danach beurteilen, ob sie sich darauf gefallen. Jetzt mische ich das mit Moments, indem die Frage lautet, ob ich ein Foto machen und besitzen darf, auf dem diese Frauen genau in dem Look zu sehen sind, in dem sie sich selbst gefallen ? Denn die Frauen haben sich doch selbst genau so geschminkt und gekleidet, wie sie selbst es wollten und so auch in der Öffentlichkeit an diesem Abend gesehen werden wollten.
Denn genau - wenn ich mir einen Look und ein Outfit ausdenke, was das Model tragen soll, dann stülpe ich ihr das über in dem Sinne, daß sie selbst eher einen ganz anderen Look gewählt hätte, und sie diesen nur für mein Shooting trägt und zeigt. Das wird so bei Payshootings häufig und bei tfp eher seltener vorkommen.
Trennen wir nun zwischen der Erscheinung und deren bildlicher Dokumentation, dann betrifft dies - so wie Moments schrieb - Frauen oder überhaupt Personen, die sich zwar so zeigen, aber so nicht fotografiert werden wollen. Warum gehen diese dann so in eine belebte Öffentlichkeit, in der sie von Hunderten gesehen und auch im Gedächtnis behalten werden ?
Und das Umgekehrte wären die modelmäßig posierenden Menschen, die eben so fotografiert werden wollen, auch wenn sie in diesem Look sonst nirgends erscheinen würden ... sie schlüpfen in eine Rolle und spielen diese so wie gewünscht und möglichst perfekt.
Bleiben Shooting und Eventfotografie so getrennte Dinge ... tendenziell wohl ja, obgleich die Selfies auf den Events Hochkonjunktur haben.
In diesem Zusammenhang beschränke ich mich eben auf People- und Streetfotografie, also eben keine Modelshootings :
Lichtermeer, Du erwähnst "unseren" Style und unsere handwerkliche Leistung ... und daß die Models bzw. Frauen ein Foto danach beurteilen, ob sie sich darauf gefallen. Jetzt mische ich das mit Moments, indem die Frage lautet, ob ich ein Foto machen und besitzen darf, auf dem diese Frauen genau in dem Look zu sehen sind, in dem sie sich selbst gefallen ? Denn die Frauen haben sich doch selbst genau so geschminkt und gekleidet, wie sie selbst es wollten und so auch in der Öffentlichkeit an diesem Abend gesehen werden wollten.
Denn genau - wenn ich mir einen Look und ein Outfit ausdenke, was das Model tragen soll, dann stülpe ich ihr das über in dem Sinne, daß sie selbst eher einen ganz anderen Look gewählt hätte, und sie diesen nur für mein Shooting trägt und zeigt. Das wird so bei Payshootings häufig und bei tfp eher seltener vorkommen.
Trennen wir nun zwischen der Erscheinung und deren bildlicher Dokumentation, dann betrifft dies - so wie Moments schrieb - Frauen oder überhaupt Personen, die sich zwar so zeigen, aber so nicht fotografiert werden wollen. Warum gehen diese dann so in eine belebte Öffentlichkeit, in der sie von Hunderten gesehen und auch im Gedächtnis behalten werden ?
Und das Umgekehrte wären die modelmäßig posierenden Menschen, die eben so fotografiert werden wollen, auch wenn sie in diesem Look sonst nirgends erscheinen würden ... sie schlüpfen in eine Rolle und spielen diese so wie gewünscht und möglichst perfekt.
Bleiben Shooting und Eventfotografie so getrennte Dinge ... tendenziell wohl ja, obgleich die Selfies auf den Events Hochkonjunktur haben.
#249Report
5 years ago
Modelshootings SIND People-Fotografie!
Die Frage ist schon echt selten doof.
Warum trinkt jemand Bier, aber keinen Wein? Warum schwimmt jemand im Baggersee, aber nicht im Meer? Warum fliegt jemand nach Amsterdam, aber nicht nach London? Warum shootet jemand mit Model/Fotograf A, aber nicht mit Model/Fotograf B?
Weil sie/er das eine möchte - das andere aber deswegen möglicherweise noch lange nicht.
Wie kann man nur so sinnfreie Zusammenhänge konstruieren?!
Warum gehen diese dann so in eine belebte Öffentlichkeit, in der sie von Hunderten gesehen und auch im Gedächtnis behalten werden ?
Die Frage ist schon echt selten doof.
Warum trinkt jemand Bier, aber keinen Wein? Warum schwimmt jemand im Baggersee, aber nicht im Meer? Warum fliegt jemand nach Amsterdam, aber nicht nach London? Warum shootet jemand mit Model/Fotograf A, aber nicht mit Model/Fotograf B?
Weil sie/er das eine möchte - das andere aber deswegen möglicherweise noch lange nicht.
Wie kann man nur so sinnfreie Zusammenhänge konstruieren?!
#250Report
5 years ago
@ Moments & Emotions
Ginge es um einen Nacktfaschingsball im Swingerclub, wäre es klar ein Unterschied, wenn die Besucherin eben erst hinter geschlossenen Türen ihre Kleidung ablegt. Hält sie sich draußen in der Öffentlichkeit bedeckt, dann will sie dort nicht nackt wahrgenommenen werden. Wäre es aber Hochsommer und sie stiege direkt nackt aus ihrem Auto und überquert so die Straße - eben weil sie Lust und Spaß am Exhibitionismus hat - wäre dann das Fotografieren immer noch abwegig ?? Obwohl sie davon träumt, möglichst bald genau so gepostet zu werden !! Mehr wage ich jetzt nicht zu schreiben ...
Ginge es um einen Nacktfaschingsball im Swingerclub, wäre es klar ein Unterschied, wenn die Besucherin eben erst hinter geschlossenen Türen ihre Kleidung ablegt. Hält sie sich draußen in der Öffentlichkeit bedeckt, dann will sie dort nicht nackt wahrgenommenen werden. Wäre es aber Hochsommer und sie stiege direkt nackt aus ihrem Auto und überquert so die Straße - eben weil sie Lust und Spaß am Exhibitionismus hat - wäre dann das Fotografieren immer noch abwegig ?? Obwohl sie davon träumt, möglichst bald genau so gepostet zu werden !! Mehr wage ich jetzt nicht zu schreiben ...
#251Report
5 years ago
Postulierst Du hier eigentlich ständig Deine feuchtfröhliche Phantasiewelt?
#252Report
5 years ago
@See
Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, aber man kann gegen eine zwanghafte Fixierung auf Sexuelles durchaus etwas unternehmen - darunter muss man nicht sein Leben lang leiden. Ich finde Erotik ja durchaus auch schön... aber wenn sie alles und jedes im Leben bestimmt, wird's doch unnötig anstrengend... und vor allem arg einseitig.
Gibt es denn echt nichts anderes, das dich an der Fotografie oder im Dialog mit anderen Menschen interessiert... als irgendwelche Sex-Phantasien?
Oder ums ganz direkt zu sagen: mich langweilt das mittlerweile einfach nur noch.
Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, aber man kann gegen eine zwanghafte Fixierung auf Sexuelles durchaus etwas unternehmen - darunter muss man nicht sein Leben lang leiden. Ich finde Erotik ja durchaus auch schön... aber wenn sie alles und jedes im Leben bestimmt, wird's doch unnötig anstrengend... und vor allem arg einseitig.
Gibt es denn echt nichts anderes, das dich an der Fotografie oder im Dialog mit anderen Menschen interessiert... als irgendwelche Sex-Phantasien?
Oder ums ganz direkt zu sagen: mich langweilt das mittlerweile einfach nur noch.
#253Report
5 years ago
Eventfotografie ist übrigens etwas wo man noch Models findet die sich gern von Fotografen fotografieren lassen und die anschließend auch echtes Interesse an den Fotos haben. Statt Visitenkarten auf denen meist veraltete Mailadressen stehen halte ich denen einfach mein Handy vor die Nase die fotografieren meinen Instagram account ab und die Meisten melden sich dann auch wegen der Fotos. So macht Peoplefotografie echt Spaß.
#254Report
[gone] User_6449
5 years ago
SEE so/easy/ey
Insofern erhoffe ich mir eine finale gesetzgeberische Konsequenz, durch die dann auch eine "chic und mondän gestylt flanierende Lady auf der Shoppingmall" dann doch legal "unter Beschuß" nehmbar wäre - oder eben nicht. Gestern abend gab es in einem der "angesagtesten Clubs" eine Mottoparty , denn ich sah 2 Dutzend Frauen mit Gesichtsmasken und gestylt im Look der "roaring twenties" zwischen U-Bahn und Clubeingang ... das wären Motive, die ich gerne legal fotografieren würde, auch ohne dazu 25 Einwilligungen einsammeln zu müssen.
Die Damen darfst Du fotografieren und die Fotos auch veröffentlichen, soweit
Deine Bilder der Reportage, Berichterstattung, Ereignissen von öffentlichem
Interesse, dem Zeitgeschehen, der Kunst, der Kultur oder anderen "höheren
Zielen" dienen.
Wenn Deine Fotos nur Dir selbst dienen - z.B. weil Du die Damen interessant
findest und sie etwas für Deine Fotosammlung wären -, musst Du die Damen
vorher um Genehmigung fragen.
Bei Straßenfotografie oder Eventfotografi muss man stets im Auge behalten,
ob der Zweck der Fotografie höher einzuschätzen ist als das Prersönlichkeits-
recht der abgebildeten Personen.
Sonst kommt man leicht in Erklärungsnot, falls es tatsächlich mal Ärger geben
sollte ...
#255Report
5 years ago
@ Moments & Emotions
Wie ich schon vorgestern in #220 schrieb, geht es dabei um die Nutzung von Fotos zu mißbräuchlichen Zwecken. Dabei darf man dann schon die Frage stellen, ob auch bereits das Erstellen der Aufnahme unter mißbräuchlicher Ausnutzung einer besonderen Situation erfolgt oder nicht. Solche besonderen Situationen sind ganz klar gegeben bei Verletzen, Wehrlosen oder Personen, die sich in einem geschützten Bereich befindlich glauben. Wer aber bewußt und gewollt die Öffentlichkeit aufsucht, sollte sich doch in dieser auch so verhalten, daß man das eigene Auftreten und Verhalten so bejaht und auch dafür einsteht - ob ungekämmt, bärtig und mit löchrigen Socken oder eben in durchsichtiger Bluse, Minirock und auf High Heels. Das hat man dann doch so gewollt, von unbestimmt vielen und beliebigen Personen genau so gesehen zu werden.
Ob ich Pils oder Weißbier trinke, ob ich Skat oder Poker spiele, und wenn ich das nicht nur in löchrigen Socken, sondern auch noch mit zerrissener Hose tue ... wenn ich ein Problem damit hätte, so öffentlich zu erscheinen, wäre ich daheim geblieben und nicht zum Stammtisch gegangen. Ein Bild mit dem Titel "Clochard betritt die Kaschemme" ... das fände ich vollkommen ok. Denn das ist ein klarer Unterschied zu der Situation, daß ich vom Fahrrad gestürzt wäre und dann meine Knie aufgeschürft und meine Hose zerrissen wären. Würde ich mich da aufrappeln und humpelnd das ramponierte Fahrrad schieben - das wäre keine so erwartungsgemäß verlaufende und und von mir vollends gewollte Situation.
@ Peter Herhold
Ereignis von öffentlichem Interesse, Zeitgeschehen ... oder anderen höheren Zielen. Absurderweise wäre ausgerechnet das Unfallgeschehen dann wömöglich davon umfaßt, der Weg zum Stammtisch aber nicht.
Oder bei der "roaring twenties" Partybesucherin ... würde ihr ein Absatz abbrechen und sie käme stürzend zu Fall, dann wäre das eine festhaltenswertes Ereignis ???
Genau das empfinde ich geradezu als Entmündigung der abgebildeten Person !
Alltag nein, Ausnahmezustand ja ... irre, aber genau so war es. Insofern macht die Legislative ja Schritte in die richtige Richtung .
@ Lichtermeer
Das wäre sehr erfreulich und ich hoffe, das bleibt so - gewollt und legal !
Wie ich schon vorgestern in #220 schrieb, geht es dabei um die Nutzung von Fotos zu mißbräuchlichen Zwecken. Dabei darf man dann schon die Frage stellen, ob auch bereits das Erstellen der Aufnahme unter mißbräuchlicher Ausnutzung einer besonderen Situation erfolgt oder nicht. Solche besonderen Situationen sind ganz klar gegeben bei Verletzen, Wehrlosen oder Personen, die sich in einem geschützten Bereich befindlich glauben. Wer aber bewußt und gewollt die Öffentlichkeit aufsucht, sollte sich doch in dieser auch so verhalten, daß man das eigene Auftreten und Verhalten so bejaht und auch dafür einsteht - ob ungekämmt, bärtig und mit löchrigen Socken oder eben in durchsichtiger Bluse, Minirock und auf High Heels. Das hat man dann doch so gewollt, von unbestimmt vielen und beliebigen Personen genau so gesehen zu werden.
Ob ich Pils oder Weißbier trinke, ob ich Skat oder Poker spiele, und wenn ich das nicht nur in löchrigen Socken, sondern auch noch mit zerrissener Hose tue ... wenn ich ein Problem damit hätte, so öffentlich zu erscheinen, wäre ich daheim geblieben und nicht zum Stammtisch gegangen. Ein Bild mit dem Titel "Clochard betritt die Kaschemme" ... das fände ich vollkommen ok. Denn das ist ein klarer Unterschied zu der Situation, daß ich vom Fahrrad gestürzt wäre und dann meine Knie aufgeschürft und meine Hose zerrissen wären. Würde ich mich da aufrappeln und humpelnd das ramponierte Fahrrad schieben - das wäre keine so erwartungsgemäß verlaufende und und von mir vollends gewollte Situation.
@ Peter Herhold
Ereignis von öffentlichem Interesse, Zeitgeschehen ... oder anderen höheren Zielen. Absurderweise wäre ausgerechnet das Unfallgeschehen dann wömöglich davon umfaßt, der Weg zum Stammtisch aber nicht.
Oder bei der "roaring twenties" Partybesucherin ... würde ihr ein Absatz abbrechen und sie käme stürzend zu Fall, dann wäre das eine festhaltenswertes Ereignis ???
Genau das empfinde ich geradezu als Entmündigung der abgebildeten Person !
Alltag nein, Ausnahmezustand ja ... irre, aber genau so war es. Insofern macht die Legislative ja Schritte in die richtige Richtung .
@ Lichtermeer
Das wäre sehr erfreulich und ich hoffe, das bleibt so - gewollt und legal !
#256Report
5 years ago
SEE: Im Internet posten viele Menschen etwas (öffentlich), von dem sie aber nicht wollen, dass es eben dort von Fremden weiter genutzt wird. Und diese Datenschutzproblematik überträgt sich auf aufs andere öffentliche Leben. Eine Problematik, die es früher so kaum gab. Deine Logik bewegt sich nur an der Oberfläche.
#257Report
5 years ago
@ Marcello Rubini
Selbst die Oberhand behalten über alle Fotos, auf denen man abgebildet ist ... und genau dies ging im vorigen Jahrhundert verloren, indem man als schwerverletztes Unfallopfer ungefragt fotografiert werden konnte, weil der Unfall ja ein journalistisch relevantes Ereignis war.
Dies ist jetzt anders, so wie sich auch die Rechtsauffassung bzgl. Fotos vom Betrunkenen, der im Haltestellenhäuschen seinen Rausch ausschläft, gewandelt hat. Was ich so auch richtig finde.
Zur Fotografie von aktiv und bewußt handelnden Personen in der Öffentlichkeit ... mal sehen, ob und wie das neu geregelt wird.
Selbst die Oberhand behalten über alle Fotos, auf denen man abgebildet ist ... und genau dies ging im vorigen Jahrhundert verloren, indem man als schwerverletztes Unfallopfer ungefragt fotografiert werden konnte, weil der Unfall ja ein journalistisch relevantes Ereignis war.
Dies ist jetzt anders, so wie sich auch die Rechtsauffassung bzgl. Fotos vom Betrunkenen, der im Haltestellenhäuschen seinen Rausch ausschläft, gewandelt hat. Was ich so auch richtig finde.
Zur Fotografie von aktiv und bewußt handelnden Personen in der Öffentlichkeit ... mal sehen, ob und wie das neu geregelt wird.
#258Report
5 years ago
Virtuelles ich und reales ich - deren Zusammenführung bzw. Identifizierbarkeit ("wer macht was") ... diese Problematik ist schon da bzw. könnte sich noch verstärken. Da helfen dann die Augenbalken früherer Jahrzehnte ggfs. auch nichts mehr, weil das tagesaktuelle Styling samt aufzusuchenem Event im Netzwerk der jeweiligen Clique schon gepostet sind. So würde jedes zusätzliche Bildmaterial durch Streetfotografen auch hinzukombinierbare Informationen liefern.
Im autonomen, fahrerlos fahrenden Taxi ... filmt auch jeder jeden
Im autonomen, fahrerlos fahrenden Taxi ... filmt auch jeder jeden
#259Report
[gone] User_6449
5 years ago
Zitat: SEE so/easy/ey ...
Ereignis von öffentlichem Interesse, Zeitgeschehen ... oder anderen höheren Zielen. Absurderweise wäre ausgerechnet das Unfallgeschehen dann wömöglich davon umfaßt, der Weg zum Stammtisch aber nicht.
Oder bei der "roaring twenties" Partybesucherin ... würde ihr ein Absatz abbrechen und sie käme stürzend zu Fall, dann wäre das eine festhaltenswertes Ereignis ???
Genau das empfinde ich geradezu als Entmündigung der abgebildeten Person !
Alltag nein, Ausnahmezustand ja ... irre, aber genau so war es. Insofern macht die Legislative ja Schritte in die richtige Richtung .
Es müssen nicht unbedingt extreme Ereignisse sein, sondern auch
ganz banale Alltagsszenen können unter "Reportage" oder "Kunst"
in der Fotografie - speziell Straßenfotografie - fallen.
Schau Dir doch als Beispiel mal die Bilder der MAGNUM Fotografen
an. Die betreiben täglich Straßenfotografie und kriegen das zumeist
gut hin. Vermutlich bekommen die auch mal Ärger, wenn sie zu weit
gehen, aber "wo gehobelt wird fallen Späne".
Neulich habe ich dazu die folgende Fotografie gesehen, welche mir
in Erinnerung geblieben ist:
"Eine voll besetzte U-Bahn, fünf aufgebrezelte, relativ jugendliche,
Damen haben Sitzplätze und die Oma mit Rollator muss im Gang
stehen." Auf Schwarzweiß umgesetzt, passender Bildschnitt und
fototechnisch ordentlich gemacht.
Die jungen Damen kommen auf dem Foto zwar nicht besonders gut
weg, aber Fotografen dürfen selbst solch alltägliche Ereignisse im
öffentlichen Raum durchaus dokumentieren. Nicht nur Unfälle,
Demos oder Naturkatastrophen ...
#260Report
Topic has been closed
In dem von Dir verlinkten Interview ist die frühere Rechtslage von 2009 geschildert; zum Recht am eigenen Bild steht da : "schützt den Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung seines Bildnisses"
Die heimliche Videoaufzeichnung im Badezimmer der Nachbarin hätte erst als vervielfältigte Überspielungen auf mehrere Videocassetten in Umlauf gebracht werden müssen, das heimliche Fotografieren oder Filmen im geschützten Privatbereich (Bad der Nachbarin) "nur" als eigene W!xvorlage war bis zur Einführung des § 201a Abs. 1 StGB straflos.
https://www.lawbster.de/heimliche-aufnahmen/
(in den Kommentarfragen auch einige Fallbeispiele - zeitlich ab 2013)
Was sich in Bezug auf die Streetfotografie wirklich geändert haben könnte, wäre das Bewußtsein des Einwilligenden, daß die erzeugte Aufnahme eben auch online veröffentlicht wird. Dies war früher nicht der Fall, da war -wie im Interview erläutert- die Einwilligung in die Herstellung des Bildes nicht auch automatisch eine Freigabe zur Veröffentlichung .
@ eckisfotos
Was die Bildveröffentlichung von "Scheißfotos" in sozialen Netzwerken betrifft, wäre die MK doch eine ganz kleine Nummer ... das sind eher solche Sachen, die unter Titeln wie "meine Ex, die Schlampe" oder "mein besoffener Nachbar" laufen.
In meinem Beispiel aus #222 mit den 4 Beinen - so eine Szene wäre ggfs. gerade durch einen engen Bildschnitt so gestaltbar, daß weder der Fashionista noch dem Obdachlosen ein negatives Stigma aufgebürdet würde. Oder eben so, daß beide unerkennbar wären ... die Frau von hinten und der Kopf des Obdachlosen im Schatten des Fassadensockels. Und ja, diese Szene wäre gestellt mit 2 Modellen problemloser fotografierbar.