PAY-/TFP-Model-Vertrag Vorlagen, die DSVVO berücksichtigen 122

#101
[gone] User_184280
6 years ago
ch bescheinige Dir hiermit gern, dass Du das Wesen von Modellverträgen komplett NICHT verstanden hast. Wenn Du mir misstraust, dann versuche doch wenigstens die Argumentation von Peter Herhold zu verstehen, denn er ist (von mir abgesehen) der einzige, der momentan den Durchblick hat.

Es gibt nun mal Leute, die ihr ganzes Leben lang schlafwandlerisch mit dem Auto durch die Gegend fahren, nie einen Unfall provozieren und nie in eine Polizeikontrolle kommen. Genauso interagieren sie mit anderen Menschen wertschätzend und fair, darunter auch Models, von denen JEDES Bild vor Veröffentlichung explizit freigegeben wird. D.h., dass Kommunikation stattfindet. Vor dem Shooting ist ja noch nicht raus, wie die Bilder werden. Ich habe also einen Vertrag über eine unbekannte Sache gemacht, sozusagen eine Absichtserklärung. Wenn ein Bild aus der Serie ausstellungswürdig ist, dann frage ich konkret nach der Erlaubnis, notfalls mache ich danach noch einen Vertrag für dieses Bild mit angehängtem Ausdruck davon. Ich binde das Model viel stärker in den Entscheidungsprozess mit ein. Viele Konflikte entstehen, wenn das nicht geschehen ist. Wer Bilder nicht vertraglich absichert, die er einem Kunden weiterverkauft, der handelt grob fahrlässig. In den meisten anderen TfP-Fällen halte ich das aber für unnötigen bürokratischen Ballast.

Ich halt es auch für wichtig, ein Model vor Veröffentlichung in einem Buch oder einer Ausstellung vorher anzuschreiben und dazu einzuladen.
#102Report
#103
#104
[gone] User_184280
6 years ago
@Heinz:
deshalb muss man in der Diskussion auch genau abgrenzen, in welchem Bereich man arbeitet. Wenn ich TfP auf Hobbybasis mache, braucht es Vertrauen zwischen den Parteien, nicht unbedingt einen Vertrag, buche ich ein Model (egal über welche Kanäle) auf Pay für einen Auftrag, muss ich einen wasserdichten Vertrag haben. Arbeite ich mit einem Model in einem künstlerischen Rahmen zusammen auf TfP und es kommt was Brauchbares raus, was ich veröffentlichen möchte oder gar verkaufen, dann mache ich ggf. nachträglich einen Vertrag mit anderen Nutzungsrechten. Ich halte es für nicht legitim, auf TfP zu shooten und danach das Model bei Verkauf zu übergehen.
#105Report
[gone] User_6449
6 years ago
Nochmal kurz zurück zur DSGVO, weil es so schön ist:

Zitat: SEE Arts & Emotions ...

Als Hobbyknipser fotografiere ich das meiste erst mal "auf Vorrat" und/oder um es hier zu posten. Was ich mit den jetzt noch nicht veröffentlichten Bildern in 5 Jahren mache, könnte ich konkret noch gar nicht festlegen, denn vielleicht kommt 2020 der thematisch genau passende Fotowettbewerb oder ich darf 2022 eine Ausstellung mit meinen Fotos bestücken. Ob erst gar kein schriftlicher Vertrag bestand oder diese Nutzungsmöglichkeit infolge der DSGVO-Regelung widerrufen würde, bliebe dann gleich ...

Ein Vertrag kann nicht aufgrund der DSGVO widerrufen werden, weil die Verarbeitung
der Daten zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Siehe dazu DSVGO, Kapitel 2,
Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe b:

https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/

Als Modell hat man die besten Möglichkeiten eine Nutzung oder Veröffentlichung der
Bilder durch den Fotografen zu verhindern, wenn man gar keinen belegbaren Vertrag
abschließt. Denn dann kann man sich auf das Kunsturhebergesetz §22 berufen und
falls man noch nicht mal eine Entlohnung erhalten hat (z.B. versprochene Fotos), ist
die Nutzung oder Veröffentlichung für den Fotografen geplatzt:

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Aber das soll jetzt natürlich keine Anleitung für Modelle sein, um unbedarfte Fotografen
ohne schriftlichen Vertrag in die Pfanne zu hauen ... ;-)
#106Report
[gone] User_6449
6 years ago
Zitat: pam.meier ...

Ich halte es für nicht legitim, auf TfP zu shooten und danach das Model bei Verkauf zu übergehen.

Ja, das wäre natürlich nicht fair. Daher sollten Verträge für freie Arbeiten stets
so ausgelegt sein, dass Modell und Fotograf gleichberechtigte Nutzungs- und
Veröffentlichungsrechte haben.

Beispiel:

Zwei Modelle haben vor einiger Zeit mehrere Fotos an Printmedien verkauft.
Geld brauchten sie mir dafür nicht zu geben, denn mein Honorar besteht ja
bereits in den gleichen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechten.

Also sehr schön für die Modelle, dass sie durch unsere freie Zusammenarbeit
hinterher auch noch ein paar Euro verdienen konnten.
#107Report
6 years ago
Hallo, ich habe leider nur Teile der Diskussion mitgelesen.

Als Hobby-Fotograf zu den hier anwesenden Hobby-Juristen:
Anders als bei der Fotografie ist es in jur. Diskussionen nicht entscheidend, ob ein Bild gefällt oder nicht, sondern, ob man brauchbar sumiert! Das kann nicht gelingen, wenn juristische Grundkenntnisse fehlen!

Ich möchte nicht direkt auf gröbste Fehler in einzelnen Beiträgen hinweisen um Bloßzustellen. Dafür habe ich als Hobby-Fotograf viel zu viel Respekt! Auch keine Zitate, dann könnte man den Verfasser ja auch finden...


Hier nur, ein Teil der allgemein gültigen Regeln der Jurisprudenz - sozusagen das "An&Aus" einer Kamera! - die in der voran gegangenen Diskussion... na, ich sag mal: "vergessen worden sind!" ;)

- Pay und TfP- Verträge sind "Verträge sui generis" d.h. u.a., dass diese gesetzlich (bewusst) nicht geregelt sind, aber trotzdem die allgemeinen Vorschriften des BGB und andere Rechtsvorschriften gelten!

- Dingliche Rechte sind nicht verjährbar!

- Willenserklärungen werden angefochten, nicht der Vertrag selbst!

- Für analogische (nein, das juristische "analog"!) Anwendungen braucht es bestimmbare Voraussetzungen!

… und es macht auch keinen Sinn über öffentlichrechtliche Regulierung mit der Abgrenzung zum Privatrecht zu diskutieren, wenn die Definition von Eigentumsrechten nicht beherrscht wird!

Am Ende noch ein kleiner Tipp: Es reicht nicht aus Verordnungen zu zitieren! Man sollte auch den Kontext einordnen und vor allem sollte man die Rechtsvorschriften kennen, die diese Verordnung in irgendeiner Weise verändern könnten.

Man kann noch so wichtig und ernsthaft schreiben, eine zielführende juris. Diskussion bringt nichts, ohne fundierte juristische Grundkenntnisse.

An dieser Stelle kling ich mich aus und wünsche noch viel eifrigen Spaß&Freude bei der weiteren Diskussion.

Marcus Sawyer
#108Report
6 years ago
#106 @Heinz Drstak
Zitat:
"Was ich dann witzig finde, wenn aktive, oder auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr aktive Berufsfotografen in den Raum stellen, Fotos könnten doch auf Wunsch eines Models nachträglich gelöscht werden. Es gilt nicht nur der Spruch "Einmal im Netz, immer im Netz", sondern es ist unrealistisch, Fotos, die für einen Kunden gemacht und in irgendeiner Art und Weise veröffentlich worden sind, wieder zurückzuziehen. Etwa Werbefotos. Und dabei ist es unerheblich, wie das Model bezahlt worden ist. Ob mit Geld oder mit Fotos."
Zitat Ende.


Ob Sie etwas "witzig" finden, bleibt selbstverständlich ihnen überlassen.

Jedoch verkennen Sie, dass UNABHÄNGIG von evtl. Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen auch Schadensersatzansprüche entstehen können. (!!) Ob man Schadensersatzansprüche NEBEN oder STATT der Leistung verlangen kann, richtet sich auch danach was mit dem Fotografen (konkludent) vereinbart wurde. Von daher ist es gerade zu entscheidend, was der Fotograf "in den Raum" stellt.

Des weiteren verkennen Sie, dass der Spruch "Einmal im Netz, immer im Netz" weder der Allgemeingültigkeit unterliegt noch ein bestimmter Rechtsbegriff ist. Auch Ob er der Urteilsfindung dienlich ist, oder infolge als "unrealistisch" erscheint, muss man von Fall zu Fall abwägen.

#Grundzüge BGB AT, #Leistungsstörungsrecht,... es gibt zu viele Baustellen. Fundierte jur. Kenntnisse kann man nicht erlangen, indem man "mal was gelesen" hat oder Gesetzestexte kennt. Man muss den Zusammenhang zwischen Sachverhalt, Normen, deren Auslegung und den Zusammenhang im Gesetzeskontext erkennen.

Jetzt habe ich doch zitiert. Schade. Zeit die nicht wiederkommt und endgültig verloren ist.
#109Report
#110
6 years ago
Wie kann man sich über "ungelegte Eier" nur so lange hier auseinander setzen!?!

Gesetzestexte sind das EINE. Deren Auslegung anhand von TATSÄCHLICHEN Fällen und den sich daraus ergebenden Urteilen das ANDERE.

Wartet doch einfach mal ab, wenn die ersten Klagen zur Entscheidung vorliegen.

Wenn ihr in ein Lokal geht, ein Menü bestellt, fragt ihr euch dann eigentlich auch gleich mal, ob die Salat Tunke mit diesen oder jenen Gewürzen versehen sein wird, der Hauptgang in runden oder eckigen Tellern serviert wird und die Nachspeise vielleicht doch nur aus einem einfachen Obstsalat ohne viel Fantasie mit oder ohne Eis auf den Tisch kommt?

Fotografiert mehr! Dafür und für die Vermittlung von Models und Fotografen dürfte diese Seite hier in erster Linie eigentlich auch gedacht sein...
#111Report
[gone] schallkoerper fotografie
6 years ago
Es gibt nun mal Leute, die ihr ganzes Leben lang schlafwandlerisch mit dem Auto durch die Gegend fahren, nie einen Unfall provozieren und nie in eine Polizeikontrolle kommen. Genauso interagieren sie mit anderen Menschen wertschätzend und fair, darunter auch Models, von denen JEDES Bild vor Veröffentlichung explizit freigegeben wird. D.h., dass Kommunikation stattfindet. Vor dem Shooting ist ja noch nicht raus, wie die Bilder werden. Ich habe also einen Vertrag über eine unbekannte Sache gemacht, sozusagen eine Absichtserklärung. Wenn ein Bild aus der Serie ausstellungswürdig ist, dann frage ich konkret nach der Erlaubnis, notfalls mache ich danach noch einen Vertrag für dieses Bild mit angehängtem Ausdruck davon. Ich binde das Model viel stärker in den Entscheidungsprozess mit ein. Viele Konflikte entstehen, wenn das nicht geschehen ist. Wer Bilder nicht vertraglich absichert, die er einem Kunden weiterverkauft, der handelt grob fahrlässig. In den meisten anderen TfP-Fällen halte ich das aber für unnötigen bürokratischen Ballast.

Ich halt es auch für wichtig, ein Model vor Veröffentlichung in einem Buch oder einer Ausstellung vorher anzuschreiben und dazu einzuladen.


ja Pam, genau so :)
#112Report
#113
[gone] User_6449
6 years ago
Theoretisch kann man alles Mögliche vereinbaren, sogar bis hin zur persönlichen
Freigabe jedes einzelnen Bildes durch das Modell. Die Frage ist nur, wie realistisch
das in der Praxis ist.

Zu mindestens 80% aller Modelle mit denen ich in den letzten 30 Jahren mal Fotos
gemacht habe gibt es keinen Kontakt mehr. Die sind aus den unterschiedlichsten
Gründen nicht mehr erreichbar. Wenn ich auf eine dauerhafte Erreichbarkeit von
Modellen für Rücksprachen usw. bauen würde - wie von Pam Meier beschrieben -,
könnte ich 80% meiner Fotos nicht mehr verwenden.

Ein Vertrag muss daher so gestaltet sein, dass er bereits vor dem Fototermin die
weitere Verwendung der Aufnahmen für die Zukunft regelt. Im Übrigen sind alle
Arten von Verträgen genau zu diesem Zweck gedacht, nicht nur Fotoverträge ...
#114Report
[gone] User_184280
6 years ago
Jeder hat seine eigene Arbeitsweise. Ich mache meine Bilder innerhalb weniger Wochen fertig, so dass ich die Freigabe für die Bearbeitungen immer noch bequem einholen kann. Aber es ist mir klar, dass das nicht das Nonplusultra ist.
#115Report
[gone] User_6449
6 years ago
Hast Du kein Archiv?

Ich grabe Fotos oft noch nach vielen Jahren aus und nutze die.
#116Report
[gone] User_184280
6 years ago
Ich hebe zwar alle Bilder auf, grabe aber nichts aus. Zumindest habe ich das bisher nicht gemacht. Ich bin gedanklich schon bei den nächsten Projekten.
#117Report
#118
[gone] User_6449
6 years ago
Zitat: Heinz Drstak ...

Aber wie gesagt, ich halte diese Diskussion hier, ebenso wie @Norbert Hess, für eine Diskussion um des Kaisers Bart.

Das stimmt sogar, denn unser alter Kaiser Wilhelm II hat viele Diskussionen
um das "Recht am eigenen Bild" durch das neue Kunsturhebergesetz von 1907
überhaupt erst ins rollen gebracht. Und er hatte tatsächlich einen Bart ... ;-)

Schuld an den Diskussionen ist also nicht die EU mit ihrer DSGVO, sondern der
deutsche Kaiser wollte das vor über 100 Jahren sinngemäß und übertragend
(analog, wie der Jurist zu sagen pflegt) auch schon so und sein Gesetz gilt bis
heute in weiten Teilen ... :-)
#119Report
6 years ago
Ob es für ein Berufsmodel, das sich haupt- oder nebenberuflich als Model anbietet, angebotene Jobs annimmt, Freigabeerklärungen unterschreibt, diese Jobs bezahlt bekommt, tatsächlich so einfach sein sollte, eine Freigabeerklärung zu widerrufen, ist eine interessante Frage.

Es ist nicht einfach, es ist vielmehr sehr schwierig, und vor allem begründet es seitens des Vertragspartners auch Regressansprüche - Honorare und Aufwendungen müssten dann ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Dazu gibt's einen Stapel Rechtsprechung.
#120Report

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