PAY-/TFP-Model-Vertrag Vorlagen, die DSVVO berücksichtigen 122
[gone] schallkoerper fotografie
6 years ago
Vertrag klingt super, ist für mich grade für Modelle wie n Placebo das sedativierende Wirkung versprüht, vor allem wenn ich dann die immer mal wieder auftauchenden "ich kriege keine Fotos aber ich habe doch n Vertrag" Threads an verschiedenen Orten des Netzes sehe...ich bin vielleicht naiv aber an sich geht es Fotograf*innen doch darum die Fotos überhaupt benutzen zu koennen, das kann ich auch, ohne Blatt Papier, ein Mitspracherecht wird niemandem abgesprochen, ich habe keinen Freibrief für irgendwas und Bilder...liefere ich einfach.
#82Report
6 years ago
Und ein Stückchen Papier garantiert dem Model, dass sie ihre Bilder bekommt?
Ja, natürlich.
Wenn man darin bspw. einen Baseballschläger einwickelt und so auf den Fotografen losgeht.
Voll gut.
#83Report
[gone] User_6449
6 years ago
Es gibt zahlreiche Beweggründe, aus denen Modelle - speziell Hobbymodelle - eine
Nutzung und Veröffentlichung von Bildern gern nachträglich untersagen möchten:
- Dem Modell gefallen die Bilder nach einiger Zeit plötzlich nicht mehr.
- Das Modell hat zwischenzeitlich bessere Fotos und möchte die alten weg haben.
- Das Modell mag den Fotografen aus persönlichen Gründen nicht mehr.
- Das Modell hat einen neuen Freund / Freundin, die Stress wegen der Fotos machen.
- Das Modell hat einen neuen Job / einen neuen Chef, der Fotos verbieten möchte.
- Das Modell hat Familie / Freunde, welche empört über Fotoveröffentlichungen sind.
- usw. ...
Das sind zwar alles keine relevanten Gründe um einen Vertrag kippen zu können,
aber wenn es gar keinen schriftlichen Vertrag gibt, könnte das Modell ganz einfach
behaupten "Die Nutzung und Veröffentlichung war in der Form nicht abgesprochen"
und der Fotograf hätte schlechte Karten das Gegenteil zu beweisen.
Besonders schwierig wird die Sache, wenn das Modell erst nach relativ langer Zeit
mit sowas ankommt und der Fotograf die Bilder daher bereits vielfach genutzt
und veröffentlicht hat. Wenn sich die Bilder also praktisch nicht mehr zurückziehen
lassen.
Den Ärger, den Zeitaufwand und die Kosten kann man relativ einfach vermeiden,
indem man vor den Fotoaufnahmen einen schriftlichen Fotovertrag abschließt ...
Nutzung und Veröffentlichung von Bildern gern nachträglich untersagen möchten:
- Dem Modell gefallen die Bilder nach einiger Zeit plötzlich nicht mehr.
- Das Modell hat zwischenzeitlich bessere Fotos und möchte die alten weg haben.
- Das Modell mag den Fotografen aus persönlichen Gründen nicht mehr.
- Das Modell hat einen neuen Freund / Freundin, die Stress wegen der Fotos machen.
- Das Modell hat einen neuen Job / einen neuen Chef, der Fotos verbieten möchte.
- Das Modell hat Familie / Freunde, welche empört über Fotoveröffentlichungen sind.
- usw. ...
Das sind zwar alles keine relevanten Gründe um einen Vertrag kippen zu können,
aber wenn es gar keinen schriftlichen Vertrag gibt, könnte das Modell ganz einfach
behaupten "Die Nutzung und Veröffentlichung war in der Form nicht abgesprochen"
und der Fotograf hätte schlechte Karten das Gegenteil zu beweisen.
Besonders schwierig wird die Sache, wenn das Modell erst nach relativ langer Zeit
mit sowas ankommt und der Fotograf die Bilder daher bereits vielfach genutzt
und veröffentlicht hat. Wenn sich die Bilder also praktisch nicht mehr zurückziehen
lassen.
Den Ärger, den Zeitaufwand und die Kosten kann man relativ einfach vermeiden,
indem man vor den Fotoaufnahmen einen schriftlichen Fotovertrag abschließt ...
#84Report
[gone] schallkoerper fotografie
6 years ago
Peter, klar gibt es (theoretisch) diese Gründe...ich sehe nur kein Problem darin dann dem Menschen entgegenzukommen, ich für meinen Teil und da spreche ich ausdrücklich von mir...käme MIR reichlich beknackt vor wenn ich dem anderen mit nem Vertrag zuwinken würde...und dieser Mensch dann Probleme oder einfach nur n schlechtes Gefühl deshalb hätte. Ich muss niemandem groß was beweisen, das läuft bei mir inzwischen seit Jahren sehr einfach und ohne Komplikationen ab.
#85Report
[gone] User_184280
6 years ago
Die letzten drei Gründe halte ich für sehr gewichtig und ich würde darauf entsprechend reagieren, nämlich Löschung gegen Honorar, das dann verhandelbar ist.
#86Report
[gone] User_6449
6 years ago
Das Problem besteht darin, dass man veröffentlichte Fotos in vielen Fällen gar nicht
zurückziehen kann, oder die Kosten dafür nicht finanzierbar wären.
Wenn Bilder erstmal im Internet kursieren, kriegt man sie kaum mehr raus und die
Produktion von Kalendern, Büchern, Fotoausstellungen, Presseveröffentlichungen,
Werbemitteln usw. lässt sich auch nicht wieder einstampfen. Selbst wenn man es
wollte und auch bezahlen könnte.
Wenn man Bilder nicht nur für die Schublade macht, bleibt einem nichts anderes
übrig, als sich vertraglich abzusichern. Denn Menschen sind nicht immer nett
und Verhältnisse ändern sich ...
zurückziehen kann, oder die Kosten dafür nicht finanzierbar wären.
Wenn Bilder erstmal im Internet kursieren, kriegt man sie kaum mehr raus und die
Produktion von Kalendern, Büchern, Fotoausstellungen, Presseveröffentlichungen,
Werbemitteln usw. lässt sich auch nicht wieder einstampfen. Selbst wenn man es
wollte und auch bezahlen könnte.
Wenn man Bilder nicht nur für die Schublade macht, bleibt einem nichts anderes
übrig, als sich vertraglich abzusichern. Denn Menschen sind nicht immer nett
und Verhältnisse ändern sich ...
#87Report
[gone] User_184280
6 years ago
Wenn ich TfP-Shoots mache, muss ich davon ausgehen, dass sich Verhältnisse ändern können. Ich kann auch schlecht im Vertrag fordern, dass die Veröffentlichung unter gar keinen Umständen widerruflich ist. Das ist rechtlich nämlich nicht haltbar. Somit wäre es dumm, diese Bilder in hoher Auflage zu vervielfältigen. Eine Leinwand ist schnell abgehängt. Die Löschung bei social media beruhigt die Gemüter sehr schnell. Ich sehe also weiterin für mich keinen Vorteil, einem TfP-Model einen Vertrag aufzudrängen, wenn gegenseitiges Vertrauen und Miteinanderreden wesentlich wirksamer ist. Keins meiner Modelle muss Angst haben, dass ich ihre Bilder falsch verwende oder sie übervorteile.
#88Report
[gone] User_6449
6 years ago
Zitat: pam.meier ...
Wenn ich TfP-Shoots mache, muss ich davon ausgehen, dass sich Verhältnisse ändern können.
Das ist richtig, genau deshalb mache ich ja stets entsprechende Fotoverträge.
Einen Rückzieher des Modells aus irgendwelchen persönlichen Gründen (siehe
Aufstellung oben ...) nach Monaten, Jahren oder gar Jahrzehnten kann ich mir
zeitlich und finanziell leider nicht leisten.
Zitat: pam.meier ...
Ich kann auch schlecht im Vertrag fordern, dass die Veröffentlichung unter gar keinen Umständen widerruflich ist. Das ist rechtlich nämlich nicht haltbar.
Das ist auch richtig, es braucht jedoch sehr gute und rechtlich relevante Gründe,
um einen abgeschlossenen Vertrag aushebeln zu können. Übliche und beliebte
persönliche Gründe des Modells (siehe Aufstellung oben ...) eignen sich nicht
dazu.
Daher sind auch meine Verträge für freie Arbeiten auf TfP- Basis fast identisch
zu Arbeiten auf Honorarbasis. Sie unterscheiden sich lediglich in der Bezahlung:
Entweder Fotos und Nutzungsrechte - oder Geld als Honorar für das Modell.
Und ich mache seit so langer Zeit Fotos, dass ich im Laufe von fünf, fünfzehn oder
fünfundzwanzig Jahren natürlich den Kontakt zu den ehemaligen Modellen verloren
habe. Was am Ende übrig bleibt, sind nur die Fotos und der zugehörige Vertrag ...
#89Report
[gone] Charisma1962
6 years ago
Das Problem bei FB ist die Teil-Funktion. Da kann man löschen, aber die geteilten Beiträge bleiben erhalten.
#90Report
[gone] User_6449
6 years ago
Das ist nicht nur ein Problem bei Facebook, sondern generell im Internet.
Und die in Büchern, Kalendern, Magazinen, Werbung und Ausstellungen
gedruckten Fotos kann man meistens auch nicht mehr zurückziehen ...
Und die in Büchern, Kalendern, Magazinen, Werbung und Ausstellungen
gedruckten Fotos kann man meistens auch nicht mehr zurückziehen ...
#91Report
[gone] User_184280
6 years ago
Das wäre mir neu, dass die geteilten Beträge nach Löschung des Originals bestehen bleiben?!
Und wer Bilder für Bücher, Kalender, Magazine etc. macht, sollte das unbedingt auf Honorarbasis tun und dann einen Pay-Vertrag mit Buyout vereinbaren.
Und wer Bilder für Bücher, Kalender, Magazine etc. macht, sollte das unbedingt auf Honorarbasis tun und dann einen Pay-Vertrag mit Buyout vereinbaren.
#92Report
[gone] Charisma1962
6 years ago
Wenn man bei FB einen Beitrag löscht, kommt die Warnung, dass die Beiträge möglicher Weise noch an anderen Orten bestehen bleiben. Ich denke, es kommt auf die Einstellungen an. Teilt man nur mit Freunden, mag vielleicht alles verschwinden. Teilt man öffentlich, werden vielleicht die Teile erreicht, die über Freunde - Freunde oder auch Gruppen laufen. Das weiß ein IT'ler sicher besser.
Es heißt nicht umsonst, dass alles, was jemals ins Netz gelangte, für immer dort verbleibt. Ich hatte mal eine Website und es hat mir jemand mit wenig Klicks die Inhalte aufgespürt, obwohl die Seite schon lange nicht mehr im Netz war.
Drum sollten sich Personen, die intimste Einblicke im wahrsten Sinne des Wortes FREIGEBEN, das wie ein Tattoo betrachten.
Es heißt nicht umsonst, dass alles, was jemals ins Netz gelangte, für immer dort verbleibt. Ich hatte mal eine Website und es hat mir jemand mit wenig Klicks die Inhalte aufgespürt, obwohl die Seite schon lange nicht mehr im Netz war.
Drum sollten sich Personen, die intimste Einblicke im wahrsten Sinne des Wortes FREIGEBEN, das wie ein Tattoo betrachten.
#93Report
6 years ago
aber schön immer bei amazon und dergleichen bestellen.....? einmal im netzt , immer im netz.....
#94Report
6 years ago
In FB verschwinden geteilte Beiträge, wenn das Original gelöscht wird. Wie das in anderen Netzwerken ist, weiß ich nicht.
#95Report
[gone] User_6449
6 years ago
Falls man sich überhaupt erinnern kann, wann und
in welcher Gruppe man etwas gepostet hat. Ich habe
sowas schon nach zwei Tagen vergessen und finde
nie was wieder ...
in welcher Gruppe man etwas gepostet hat. Ich habe
sowas schon nach zwei Tagen vergessen und finde
nie was wieder ...
#96Report
[gone] User_184280
6 years ago
Da könnte man statt das Bild in eine FB-Gruppe hochzuladen den eigenen Beitrag von der Fotoseite teilen. Alle automatischen Verlinkungen sind weg, wenn das Original gelöscht wurde.
Ansonsten sind es in den meisten Fällen nicht irgendwelche Bilder in Gruppen, die sowieso keiner wahrnimmt ;) die sind ja noch kurzer Zeit irgendwo hinten. Aber in den eigenen Galerien sieht das dann schon anders aus. Die kann man schnell löschen. Ebenso in Instagram.
Ansonsten sind es in den meisten Fällen nicht irgendwelche Bilder in Gruppen, die sowieso keiner wahrnimmt ;) die sind ja noch kurzer Zeit irgendwo hinten. Aber in den eigenen Galerien sieht das dann schon anders aus. Die kann man schnell löschen. Ebenso in Instagram.
#97Report
6 years ago
Also Hilfe in Bezug auf den Datenschutz sollte man wohl in diesem Thread nicht mehr erwarten.
Was die Frage angeht, ob Verträge Sinn machen, so können wir gern einen alten Thread zu dem Thema wiederbeleben, denn da sind die Standpunkte bereits alle aufgeführt und mehr oder weniger begründet.
@Pam:
Ich bescheinige Dir hiermit gern, dass Du das Wesen von Modellverträgen komplett NICHT verstanden hast. Wenn Du mir misstraust, dann versuche doch wenigstens die Argumentation von Peter Herhold zu verstehen, denn er ist (von mir abgesehen) der einzige, der momentan den Durchblick hat.
Trotzdem - ich versuche es mal bei einigen wenigen Aspekten:
1) Was nützt eine Passage, wo dem Modell eine Anzahl von Fotos und Nutzungsrechte zugesichert werden?
In der Praxis ist das in der Tat nicht einfach, einen Fotografen zur Herausgabe von Bildern zu zwingen - aber es ist auch nicht unmöglich. Ein Fotograf, der in diesem Punkt ein Modell "bescheißt" muss mit der Angst leben, zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Überdies war es hier zumindest früher so, dass gelegentlich in solchen Fällen ein Moderator vermittelt hat.
Und wie ich bereits schrieb, geht es ja nicht nur darum, die Fotos zu bekommen, sondern auch "etwas damit anfangen" zu können - also Nutzungsrechte zu bekommen.
2) Nutzungsrechte - Was ist der Unterschied zwischen einem nicht vorhandenem Vertrag und einem widerrufenem Vertrag?
Wenn kein Vertrag vorhanden ist, also auch keine Nutzungsrechte vereinbart wurden, dann dürfen keine Fotos veröffentlicht werden (weder vom Modell noch vom Fotografen). Wenn es doch getan wird, dann ist eine Forderung "Nimm bitte alle meine Bilder aus dem Netz!" eine recht harmlose Form der Möglichkeiten. Es könnte auch recht schnell zu einer Klage kommen. Anders ist es, wenn die vertraglichen Vereinbarungen widerrufen werden sollen. Durch einen Widerruf, der aus wichtigem Grund, möglich ist, wird keineswegs der gesamte Vertrag ungültig. Niemand kann aus einem Bildband nachträglich ein Foto entfernen und niemand muss wissen, ob das Löschen in FB funktioniert, denn bereits getätigte Veröffentlichungen sind nicht betroffen. Es sind nur keine weiteren Veröffentlichungen möglich.
Was die Frage angeht, ob Verträge Sinn machen, so können wir gern einen alten Thread zu dem Thema wiederbeleben, denn da sind die Standpunkte bereits alle aufgeführt und mehr oder weniger begründet.
@Pam:
Ich bescheinige Dir hiermit gern, dass Du das Wesen von Modellverträgen komplett NICHT verstanden hast. Wenn Du mir misstraust, dann versuche doch wenigstens die Argumentation von Peter Herhold zu verstehen, denn er ist (von mir abgesehen) der einzige, der momentan den Durchblick hat.
Trotzdem - ich versuche es mal bei einigen wenigen Aspekten:
1) Was nützt eine Passage, wo dem Modell eine Anzahl von Fotos und Nutzungsrechte zugesichert werden?
In der Praxis ist das in der Tat nicht einfach, einen Fotografen zur Herausgabe von Bildern zu zwingen - aber es ist auch nicht unmöglich. Ein Fotograf, der in diesem Punkt ein Modell "bescheißt" muss mit der Angst leben, zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Überdies war es hier zumindest früher so, dass gelegentlich in solchen Fällen ein Moderator vermittelt hat.
Und wie ich bereits schrieb, geht es ja nicht nur darum, die Fotos zu bekommen, sondern auch "etwas damit anfangen" zu können - also Nutzungsrechte zu bekommen.
2) Nutzungsrechte - Was ist der Unterschied zwischen einem nicht vorhandenem Vertrag und einem widerrufenem Vertrag?
Wenn kein Vertrag vorhanden ist, also auch keine Nutzungsrechte vereinbart wurden, dann dürfen keine Fotos veröffentlicht werden (weder vom Modell noch vom Fotografen). Wenn es doch getan wird, dann ist eine Forderung "Nimm bitte alle meine Bilder aus dem Netz!" eine recht harmlose Form der Möglichkeiten. Es könnte auch recht schnell zu einer Klage kommen. Anders ist es, wenn die vertraglichen Vereinbarungen widerrufen werden sollen. Durch einen Widerruf, der aus wichtigem Grund, möglich ist, wird keineswegs der gesamte Vertrag ungültig. Niemand kann aus einem Bildband nachträglich ein Foto entfernen und niemand muss wissen, ob das Löschen in FB funktioniert, denn bereits getätigte Veröffentlichungen sind nicht betroffen. Es sind nur keine weiteren Veröffentlichungen möglich.
#98Report
6 years ago
@ eckisfotos zu 2) Nutzungsrechte
Als Hobbyknipser fotografiere ich das meiste erst mal "auf Vorrat" und/oder um es hier zu posten. Was ich mit den jetzt noch nicht veröffentlichten Bildern in 5 Jahren mache, könnte ich konkret noch gar nicht festlegen, denn vielleicht kommt 2020 der thematisch genau passende Fotowettbewerb oder ich darf 2022 eine Ausstellung mit meinen Fotos bestücken. Ob erst gar kein schriftlicher Vertrag bestand oder diese Nutzungsmöglichkeit infolge der DSGVO-Regelung widerrufen würde, bliebe dann gleich ...
Bzgl. der wichtigen Gründe ... ein Portrait oder eine Fashionszene wäre dann weniger widerrufbar als eine Pornoszene, aber ein künstlerisch perfekt gestalteter Teilakt wäre dann je nach der persönlichen Anschauung so oder so zu beurteilen, obgleich ein mißlungenes Portrait viel schlimmer sein kann ?
Als Hobbyknipser fotografiere ich das meiste erst mal "auf Vorrat" und/oder um es hier zu posten. Was ich mit den jetzt noch nicht veröffentlichten Bildern in 5 Jahren mache, könnte ich konkret noch gar nicht festlegen, denn vielleicht kommt 2020 der thematisch genau passende Fotowettbewerb oder ich darf 2022 eine Ausstellung mit meinen Fotos bestücken. Ob erst gar kein schriftlicher Vertrag bestand oder diese Nutzungsmöglichkeit infolge der DSGVO-Regelung widerrufen würde, bliebe dann gleich ...
Bzgl. der wichtigen Gründe ... ein Portrait oder eine Fashionszene wäre dann weniger widerrufbar als eine Pornoszene, aber ein künstlerisch perfekt gestalteter Teilakt wäre dann je nach der persönlichen Anschauung so oder so zu beurteilen, obgleich ein mißlungenes Portrait viel schlimmer sein kann ?
#99Report
6 years ago
@See
Zur Widerrufbarkeit und ob es einen Unterschied macht, um welchen Arbeitsbereich es sich handelt, kann ich Dir nichts sagen. Ich weiß es nicht. Es könnte aber gut sein, dass ein Richter (wenn es denn soweit kommt) Qualität und Inhalt der Fotos berücksichtigt.
In der Tat ist es so, dass Fotografen wie wir (auch ich lasse mir bis zu einer Veröffentlichung manchmal Jahre Zeit), u.U. mehr Pech hat, als einer der sofort alles veröffentlicht - bevor das Modell das Wort "Widerruf" auch nur hinschreiben kann.
Zur Widerrufbarkeit und ob es einen Unterschied macht, um welchen Arbeitsbereich es sich handelt, kann ich Dir nichts sagen. Ich weiß es nicht. Es könnte aber gut sein, dass ein Richter (wenn es denn soweit kommt) Qualität und Inhalt der Fotos berücksichtigt.
In der Tat ist es so, dass Fotografen wie wir (auch ich lasse mir bis zu einer Veröffentlichung manchmal Jahre Zeit), u.U. mehr Pech hat, als einer der sofort alles veröffentlicht - bevor das Modell das Wort "Widerruf" auch nur hinschreiben kann.
#100Report
Topic has been closed
Und ein Stückchen Papier garantiert dem Model, dass sie ihre Bilder bekommt? Es kommt vor, dass Fotografen nicht liefern und abtauchen. Wie will man die zwingen?