PAY-/TFP-Model-Vertrag Vorlagen, die DSVVO berücksichtigen 122
#21
[gone] User_184280
6 years ago
Die DS-GVO ist sicher für Hobbyisten das geringfügigste Problem. Auch sehe ich hier wenige Leute, die Models über Agenturen buchen. Sollte der Model Release von Getty auch die DS-GVO berücksichtigen, kann man sich das ja auf die eigenen Bedürfnisse umschreiben.
Wir blicken ja gerade bei der Fotografie auf einen Bereich, bei dem die Digitalisierung eine Amateurisierung zufolge hat. Früher war Film nebst -entwicklung sehr teuer und stellte daher eine Hürde für professionelles Arbeiten dar. Möglich war es jedoch schon immer. Nur ist es eben heute besonders leicht, mit einer Digitalkamera brauchbare Bilder an den Mann/die Frau zu bringen. Wir werden sehen, in welche Richtung die Reise geht. Aber soviel scheint sich schon abzuzeichnen: in einem (mündlichen) Vertrag zwischen Model und Fotografen geht es um die Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Ziel, dem Anfertigen von Bildern einer Person, die willens ist, vor der Kamera zu posieren. Sollten sich nach dem Shoot Interessenskonflikte ergeben, dass z.B. Aktbilder aus dem Internet wieder zu löschen sind, sollte der Fotograf wie ein Gentleman agieren, dies auch tun und das Model seinerseits bereit sein, eine kleine Entschädigung zu zahlen.
Wir blicken ja gerade bei der Fotografie auf einen Bereich, bei dem die Digitalisierung eine Amateurisierung zufolge hat. Früher war Film nebst -entwicklung sehr teuer und stellte daher eine Hürde für professionelles Arbeiten dar. Möglich war es jedoch schon immer. Nur ist es eben heute besonders leicht, mit einer Digitalkamera brauchbare Bilder an den Mann/die Frau zu bringen. Wir werden sehen, in welche Richtung die Reise geht. Aber soviel scheint sich schon abzuzeichnen: in einem (mündlichen) Vertrag zwischen Model und Fotografen geht es um die Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Ziel, dem Anfertigen von Bildern einer Person, die willens ist, vor der Kamera zu posieren. Sollten sich nach dem Shoot Interessenskonflikte ergeben, dass z.B. Aktbilder aus dem Internet wieder zu löschen sind, sollte der Fotograf wie ein Gentleman agieren, dies auch tun und das Model seinerseits bereit sein, eine kleine Entschädigung zu zahlen.
#22Report
[gone] Charisma1962
6 years ago
Als in einer Agentur gelistetes Model, so stellst du dich zumindest dar, wirst du doch selbst ausreichend Erfahrung mit den Usancen in Agenturen und in der kommerziellen Modelbranche haben. Oder nicht?
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Davon ab, handelt es sich hier um 2 verschiedene Vertragspartner:
Agentur - Kunde
Agentur - Model
Wann hat man AUSREICHEND Erfahrung, wenn man gerade mal seit wenigen Wochen bei Agenturen gelistet ist?
Es ist traurig, wie du immer wieder versuchst, mich auf jeglicher Ebene als inkompetent hinzustellen und gleichzeitig deine Kompetenz penetrant zur Schau stellst.
#23Report
6 years ago
"Die RAW's sind ja nur interessant, wenn das Model einen genialen Bildbearbeiter an der Hand"
Wenn ihr mein Stil nicht passt, warum shootet sie mit mir?
Damals gab es die Dunkelkammer. Nix anderes als ein RAW Converter heute.
Wenn ihr mein Stil nicht passt, warum shootet sie mit mir?
Damals gab es die Dunkelkammer. Nix anderes als ein RAW Converter heute.
#24Report
6 years ago
Hätte das Model nicht von Hand ausbelichtete Abzüge in Formaten von 20x30 bis 40x60 erhalten, sondern standardentwickelte 9x13 oder bestenfalls 13x18, weil es da gerade ein Angebot für 59 Pf. gab, dann wäre die Frage nach den Negativen wohl doch entstanden ...? Wobei dereinst auch vielfach im Mittelformat fotografiert wurde, sodaß aus 6x7 auch Poster entstanden. Vom Poster zum Internetposting ... so hat sich auch die Nutzung gewandelt.
#25Report
[gone] Charisma1962
6 years ago
Ich denke, da gibt es viele Gründe. Spontan vielleicht, weil du örtlich fürs Shooten in der Nähe bist, der geniale Bearbeiter aber irgendwo weit weg ist. Freu dich doch, wenn da jemand aus deinem Rohmaterial ein Kunstwerk zaubert. Kannst ja auf Namensnennung bestehen.
Ich meine das keineswegs respektlos, sondern ticke da einfach anders. Für mich zählt das Ergebnis und - egal in welchem Bereich - ich freue mich immer, wenn viele Hände etwas gemeinsam schaffen.
Ich meine das keineswegs respektlos, sondern ticke da einfach anders. Für mich zählt das Ergebnis und - egal in welchem Bereich - ich freue mich immer, wenn viele Hände etwas gemeinsam schaffen.
#26Report
6 years ago
Eben. Das Ergebnis meiner Fotografie und ihrem Modeling. Ich fotografiere eigentlich nicht dafür, das jemand anderes meine Bilder umschlumpft. Kunstwerk gibts direkt von mir :)
Wie schon geschrieben, auf Anfrage gebe ich meistens die RAW Dateien raus.
Allerdings ist der Wunsch meist "Schnell etwas auf Instagram hochladen". Und da sehe ich bei unfertigen Bildern/RAW's den Sinn nicht.
Und wenn meine Bilder nachbearbeitet werden (meist eh nur durch nen Instagram Filter), schließe ich im Vertrag meine Namensnennung aus. Weil es nix mit meinem Stil zu tun hat und ich da nicht hinter stehen möchte.
Halten sich aber eh nicht alle dran und klagen ist mir zu viel Aufwand dafür. Nuja. Ich verstehe jedenfalls sehr gut, warum manche keine RAW's rausgeben. Es ist nicht fertig. Wenn ich ne Pizza bestelle möchte ich sie ja auch fertig und nicht als Bausatz zum selber basteln.
Wie schon geschrieben, auf Anfrage gebe ich meistens die RAW Dateien raus.
Allerdings ist der Wunsch meist "Schnell etwas auf Instagram hochladen". Und da sehe ich bei unfertigen Bildern/RAW's den Sinn nicht.
Und wenn meine Bilder nachbearbeitet werden (meist eh nur durch nen Instagram Filter), schließe ich im Vertrag meine Namensnennung aus. Weil es nix mit meinem Stil zu tun hat und ich da nicht hinter stehen möchte.
Halten sich aber eh nicht alle dran und klagen ist mir zu viel Aufwand dafür. Nuja. Ich verstehe jedenfalls sehr gut, warum manche keine RAW's rausgeben. Es ist nicht fertig. Wenn ich ne Pizza bestelle möchte ich sie ja auch fertig und nicht als Bausatz zum selber basteln.
#27Report
[gone] Charisma1962
6 years ago
Es gibt aber fertigen Pizzateig zum Selbstbelegen und wie viele Frauen nehmen Dr. Oetker und verfeinern? ;)
Ich kann sowohl die eine Seite als auch die andere verstehen.
Ich kann sowohl die eine Seite als auch die andere verstehen.
#28Report
[gone] Charisma1962
6 years ago
Haha ... da hast du auch wieder Recht :D
#30Report
6 years ago
@Charisma1962
Dein Geschwätz regt auf!
Lade mal hochwertige Bilder auf deine SC und schreibe nicht nur drüber, was du alles machen willst.
Dein Geschwätz regt auf!
Lade mal hochwertige Bilder auf deine SC und schreibe nicht nur drüber, was du alles machen willst.
#31Report
[gone] User_371389
6 years ago
Oh man das Theater mit der DSGVO geht mir zwischenzeitlich auf den Keks. Lest diese mal genau durch. Hauptsächlich davon betroffen sind , sind diejenigen die mehr als eine Person auf Ihren Bildern haben. Weil es keine stillschweigende Zustimmung mehr gibt. Verträge sind auch nur dazu da, weil eine mündl. Absprache vor Gericht schwer nachzuweisen sind. Was für uns noch dazugekommen ist, ist das Wir auf Anfrage ! nachweisen müßen was wir mit den Bildern machen. Aber nur die digitalen, wer weiterhin Analog fotografiert muß es nicht.
Es geht nicht um den Inhalt des Bildes sondern um seine Exif-Daten.
Hier noch ein Auszug:
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Laut Mitteilung des Bundesinnenministeriums bleiben die Regelungen für das Anfertigen von Fotos auch nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 weiterhin in Kraft:[38]
„Die Datenschutz-Grundverordnung führt zu keinen wesentlichen Veränderungen der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien. Die Anfertigung und Veröffentlichung einer personenbezogenen Fotografie unterliegt den allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts. Wie bisher auch dürfen Fotos nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder eine Rechtsgrundlage dies erlaubt. [...] Für die Veröffentlichung von Fotografien enthält das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) ergänzende Regelungen, die auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung fortbestehen. [...]“
Als erstes deutsches Gericht fällte der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hierzu am 18. Juni 2018 einen Beschluss (Az.: 15 W 27/18).[39] Er vertritt den Standpunkt, dass Artikel 85 DSGVO zugunsten der Verarbeitung für journalistische Zwecke von der DSGVO abweichende nationale Gesetze erlaubt. Diese Öffnungsklausel erlaube nicht nur neue Gesetze, sondern kann auch bestehende Regelungen erfassen. Hier seien keine strengen Maßstäbe anzulegen, da Datenschutzregelungen als einem möglichen Schadenseintritt weit vorgelagerter Schutz immer die journalistische Arbeit beeinträchtigen würden.
Laut dem OLG-Beschluss gilt das KunstUrhG weiterhin. Artikel 85 DSGVO mache im Kern keine materiell-rechtlichen Vorgaben, sondern stelle nur darauf ab, dass zwischen dem Datenschutz einerseits und der Äußerungs- und Kommunikationsfreiheit andererseits ein angemessener Mittelweg gefunden wird.[40]
Es geht nicht um den Inhalt des Bildes sondern um seine Exif-Daten.
Hier noch ein Auszug:
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Laut Mitteilung des Bundesinnenministeriums bleiben die Regelungen für das Anfertigen von Fotos auch nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 weiterhin in Kraft:[38]
„Die Datenschutz-Grundverordnung führt zu keinen wesentlichen Veränderungen der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien. Die Anfertigung und Veröffentlichung einer personenbezogenen Fotografie unterliegt den allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts. Wie bisher auch dürfen Fotos nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder eine Rechtsgrundlage dies erlaubt. [...] Für die Veröffentlichung von Fotografien enthält das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) ergänzende Regelungen, die auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung fortbestehen. [...]“
Als erstes deutsches Gericht fällte der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hierzu am 18. Juni 2018 einen Beschluss (Az.: 15 W 27/18).[39] Er vertritt den Standpunkt, dass Artikel 85 DSGVO zugunsten der Verarbeitung für journalistische Zwecke von der DSGVO abweichende nationale Gesetze erlaubt. Diese Öffnungsklausel erlaube nicht nur neue Gesetze, sondern kann auch bestehende Regelungen erfassen. Hier seien keine strengen Maßstäbe anzulegen, da Datenschutzregelungen als einem möglichen Schadenseintritt weit vorgelagerter Schutz immer die journalistische Arbeit beeinträchtigen würden.
Laut dem OLG-Beschluss gilt das KunstUrhG weiterhin. Artikel 85 DSGVO mache im Kern keine materiell-rechtlichen Vorgaben, sondern stelle nur darauf ab, dass zwischen dem Datenschutz einerseits und der Äußerungs- und Kommunikationsfreiheit andererseits ein angemessener Mittelweg gefunden wird.[40]
#32Report
#33
[gone] Charisma1962
6 years ago
@ Kaiser 99
Wahrscheinlich hast du sonst keine Aufregung mehr im Leben?
Ich hätte deinen widerlichen Bildkommentar nicht löschen sollen, aber die findet man hier von dir in vielen Profilen :(
Wahrscheinlich hast du sonst keine Aufregung mehr im Leben?
Ich hätte deinen widerlichen Bildkommentar nicht löschen sollen, aber die findet man hier von dir in vielen Profilen :(
#34Report
6 years ago
"Die RAW's sind ja nur interessant, wenn das Model einen genialen Bildbearbeiter an der Hand hat oder sich selbst daran versuchen möchte :) "
Sorry, never ever. Ich bin da wie der Koch, der sein Essen gerne selber würzt.
Sorry, never ever. Ich bin da wie der Koch, der sein Essen gerne selber würzt.
#35Report
#36
6 years ago
Ich referenziere beim Datenschutz im Model (Pay/TfP) Vertrag auf meine Website, die ist öffentlich und beinhaltet ausführlich das Kapitel und ....damit ich habe fertig ;-)
Passagen aus einem Text eines global agierenden Serviceanbieters zu verwenden halte ich für wenig sinnvoll, weil der Gerichtsstand schon nicht passt aber jeder soll machen, was er für richtig hält.
Passagen aus einem Text eines global agierenden Serviceanbieters zu verwenden halte ich für wenig sinnvoll, weil der Gerichtsstand schon nicht passt aber jeder soll machen, was er für richtig hält.
#37Report
#38
6 years ago
@heinz
Danke für den Text. In dem Fall ist wahrscheinlich das Original sauber in die jeweilige Landessprache übersetzt worden. Bzgl Datenschutz ist das Dokument jedoch blank. Die Zielsetzung von GI ist natürlich auch eine andere.
Danke für den Text. In dem Fall ist wahrscheinlich das Original sauber in die jeweilige Landessprache übersetzt worden. Bzgl Datenschutz ist das Dokument jedoch blank. Die Zielsetzung von GI ist natürlich auch eine andere.
#39Report
#40
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