DSGVO und die Folgen für Fotografen 242
#142
6 years ago
Durchaus nicht.
§7 - EU-DSGVO
3. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-7-ds-gvo/
#143Report
6 years ago
Ich finde die Debatten um die DSGVO extrem erschreckend. Mir scheint es so zu sein, als ob viele sich zum ersten Mal mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten auseinandersetzen. Und in der Tat drehten sich rechtliche Fragen von Fotografen bisher ja immer eher darum, ob Marken- oder Urheberrechte verletzt werden könnten. Persönlichkeitsrechte? Die tauchten doch höchtens als Störfaktor in Form des 'Rechts am eigenen Bild' auf... und alle waren genervt, dass die abgebildeten Personen auch Rechte haben (die ihnen dann gerne mit völlig unhaltbaren, selbstausgedachten 'Model Releases' wieder genommen wurden).
Das BMI hat es doch klargestellt: es wird sich nicht sonderlich viel ändern.
Dass Euch das jetzt so vorkommt, als würde demnächst die Welt untergehen, liegt bei einigen wohl eher an einer massiven, doppelten Unwissenheit:
1. technische Ahnungslosigkeit: wieso sind eigentlich alle so erstaunt, auf einmal mit personenbezogenen Daten zu tun zu haben? Fotos sind Daten. Wenn Menschen drauf zu sehen sind, dann sind sie personenbezogen. Und bei solchen Daten muss man eben auf verschiedenes achten. Und zwar: schon immer.
Besonders putzig in diesem Zusammenhang: "Mir egal, ich fotografiere ja analog"... Ach, und Eure analogen Fotos sind keine Daten? Das mag dann nicht mehr unter die DSGVO fallen, ändert aber an der eigentlichen Fragestellung überhaupt nichts.
2. rechtliche Ahnungslosigkeit: nur weil man Fotos macht, darf man eben nicht alles. Menschen, die man fotografiert, haben auch Rechte. Und auch das war schon immer so. Aber vielen war das offenbar bisher völlig schnuppe. Wenn Ihr Menschen fotografiert, müsst Ihr die vorher fragen. Das war schon immer so. Und die dürfen auch weiterhin ihre Meinung ändern. So wie schon immer. Und - ebenfalls so wie bisher - gibt es Situationen, in denen man aber nicht alle fragen kann. In solchen Situationen - wie ebenfalls schon immer - wird es dann knifflig, weil man dann abwägen muss.
Nehmt halt einfach mal zur Kenntnis, dass es ein *grundlegender* Unterschied ist, ob Ihr einen Tisch oder einen Menschen fotografiert.
Fotografen dürfen nicht alles. Durften sie noch nie. Und mit Inkrafttreten der DSGVO dürfen sie weiterhin nicht alles. Und das ist auch gut so. Denn Datenschutz und Persönlichkeitsrechte werden ja sonst gerne mit Füssen getreten. Auch und gerade von Fotografen.
Die DSGVO scheint ja da ein Umdenken erzwungen zu haben. Sehr gut. Damit hat sie ja schon eine ihrer Funktionen erfüllt. Ich hoffe, dieses Umdenken bleibt kein Sturm im Wasserglas.
Also wirklich.
Das BMI hat es doch klargestellt: es wird sich nicht sonderlich viel ändern.
Dass Euch das jetzt so vorkommt, als würde demnächst die Welt untergehen, liegt bei einigen wohl eher an einer massiven, doppelten Unwissenheit:
1. technische Ahnungslosigkeit: wieso sind eigentlich alle so erstaunt, auf einmal mit personenbezogenen Daten zu tun zu haben? Fotos sind Daten. Wenn Menschen drauf zu sehen sind, dann sind sie personenbezogen. Und bei solchen Daten muss man eben auf verschiedenes achten. Und zwar: schon immer.
Besonders putzig in diesem Zusammenhang: "Mir egal, ich fotografiere ja analog"... Ach, und Eure analogen Fotos sind keine Daten? Das mag dann nicht mehr unter die DSGVO fallen, ändert aber an der eigentlichen Fragestellung überhaupt nichts.
2. rechtliche Ahnungslosigkeit: nur weil man Fotos macht, darf man eben nicht alles. Menschen, die man fotografiert, haben auch Rechte. Und auch das war schon immer so. Aber vielen war das offenbar bisher völlig schnuppe. Wenn Ihr Menschen fotografiert, müsst Ihr die vorher fragen. Das war schon immer so. Und die dürfen auch weiterhin ihre Meinung ändern. So wie schon immer. Und - ebenfalls so wie bisher - gibt es Situationen, in denen man aber nicht alle fragen kann. In solchen Situationen - wie ebenfalls schon immer - wird es dann knifflig, weil man dann abwägen muss.
Nehmt halt einfach mal zur Kenntnis, dass es ein *grundlegender* Unterschied ist, ob Ihr einen Tisch oder einen Menschen fotografiert.
Fotografen dürfen nicht alles. Durften sie noch nie. Und mit Inkrafttreten der DSGVO dürfen sie weiterhin nicht alles. Und das ist auch gut so. Denn Datenschutz und Persönlichkeitsrechte werden ja sonst gerne mit Füssen getreten. Auch und gerade von Fotografen.
Die DSGVO scheint ja da ein Umdenken erzwungen zu haben. Sehr gut. Damit hat sie ja schon eine ihrer Funktionen erfüllt. Ich hoffe, dieses Umdenken bleibt kein Sturm im Wasserglas.
Also wirklich.
#144Report
6 years ago
weiterhin ihre Meinung ändern. So wie schon immer.
Carsten, rechtlich gesehen ist dieser Satz einfach so extrem vereinfachend dass man ihn als falsch betrachten kann - siehe auch J.Reber´s Posts auf der Vorseite.
Auch wenn es 10fach wiederholt wird, ist der Satz der Dame vom BMi ist falsch.
Dagegen könnten eventuell wenn die Gerichte es so sehen ( warten wir mal 4 Jahre, bangen und hoffen wir in Deutschland... während in Österreich die Sache nun klar geregelt wurde) die folgenden von der Dame des Ministeriums angesprochenen Dinge zutreffend sein:
* Der Model-Fotograf fotografiert Models nicht, um sie zu identifizieren und Daten zu erheben, sondern um optisch gute Fotos zu erstellen und ggf für sich Werbung zu machen. Der Zweck ist nicht, Personendaten zu verarbeiten. Deshalb trifft ggf das DSGVO nur teilweise auf die Modelfotografie zu. Ggf fällt blos auf der Website blos der Link zum Model unter das DSGVO.
( Bei Reportagefotografen sieht das aber wieder anders aus, deutsche Amateur-Reporter über politisch interessante Dinge oder über lokale Veranstaltungen könnten es schwer haben ).
* Das Kunsturhebergesetz ist *** vielleicht *** doch als Ausgestaltung des DSGVO zu sehen, und überlagert dieses.
Grundsätzlich bin ich auch sehr für Datenschutz, aber der sollte hauptsächlich Konzerne und Behörden betreffen und nicht zu einem Kahlschlag bei den Kleinuntenehmern führen und Amateure gefährden.
#145Report
6 years ago
Nicht Fotografiespezifisch aber ein schöner Podcast - kann man sich zb beim Reisen anhören
https://rechtsbelehrung.com/dsgvo-alles-zur-eu-datenschutzgrundverordnung-rechtsbelehrung-folge-54-jura-podcast/
https://rechtsbelehrung.com/dsgvo-datenschutzerklaerung-faq-rechtsbelehrung-folge-55/
https://rechtsbelehrung.com/dsgvo-alles-zur-eu-datenschutzgrundverordnung-rechtsbelehrung-folge-54-jura-podcast/
https://rechtsbelehrung.com/dsgvo-datenschutzerklaerung-faq-rechtsbelehrung-folge-55/
#146Report
6 years ago
Westhafen, Deine Antwort zeigt, dass Du meinen Beitrag überhaupt nicht verstanden hast:
Auf Fotos sind Menschen. Die haben Rechte, die beachtet werden müssen. Das war schon immer so und so wird es auch in Zukunft sein. Und die ganze Aufregung beruht darauf, dass viele Fotografen bisher glaubten, Menschen oder Bäume zu fotografieren sei das gleiche. Ist es aber nicht. Bilder sind Daten. Und die muss man schützen. Und Bilder mit Menschen drauf insbesondere.
Auf Fotos sind Menschen. Die haben Rechte, die beachtet werden müssen. Das war schon immer so und so wird es auch in Zukunft sein. Und die ganze Aufregung beruht darauf, dass viele Fotografen bisher glaubten, Menschen oder Bäume zu fotografieren sei das gleiche. Ist es aber nicht. Bilder sind Daten. Und die muss man schützen. Und Bilder mit Menschen drauf insbesondere.
#147Report
[gone] Felix_91
6 years ago
Und noch eine Runde DSGVO... wer will noch mal... wer hat noch nicht :D... Guter Beitrag Carsten mit Posting #!144. Mehr gibts nicht zu sagen... das Thema nervt einfach nur noch. Überall... jederzeit nur noch DSGVO hier, DSGVO da... blabla.
#148Report
6 years ago
Dreh Dich nicht rum, die DSGVO geht um...? :D
#149Report
[gone] User_6449
6 years ago
@ J Reber
_____________________________________________________________
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine
der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung
der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder
mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen
Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der
betroffenen Person erfolgen;
[...]
_____________________________________________________________
Was bedeutet:
Wenn zwischen Fotograf und Modell ein Vertrag über Fotoaufnahmen
laut b) besteht, braucht es keine Einwilligung laut a), nach welcher
einer der Vertragspartner jederzeit und ohne Begründung widerrufen
könnte.
Art. 6 der DSGVO schützt also das Vertragsrecht, welches sich nicht
einfach so, jederzeit und ohne eine schwerwiegende Begründung
aushebeln lässt.
_____________________________________________________________
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine
der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung
der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder
mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen
Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der
betroffenen Person erfolgen;
[...]
_____________________________________________________________
Was bedeutet:
Wenn zwischen Fotograf und Modell ein Vertrag über Fotoaufnahmen
laut b) besteht, braucht es keine Einwilligung laut a), nach welcher
einer der Vertragspartner jederzeit und ohne Begründung widerrufen
könnte.
Art. 6 der DSGVO schützt also das Vertragsrecht, welches sich nicht
einfach so, jederzeit und ohne eine schwerwiegende Begründung
aushebeln lässt.
#150Report
#151
6 years ago
Ich finde ja mal den Beitrag vom 10.5. 7:02 interessant zu lesen:
"§7 - EU-DSGVO
3. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein. "
Es geht mir dabei besonders um den zweiten Satz, der ja viele Interpretationsmöglichkeiten bietet, wenn man ihn auf Bilder bezieht. Eines ist aber in jedem Fall unmissverständlich: Für eine Forderung wie "nimm alle meine Bilder aus dem Netz" gibt es auch weiterhin keine Verpflichtung, diese zu erfüllen.
"§7 - EU-DSGVO
3. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein. "
Es geht mir dabei besonders um den zweiten Satz, der ja viele Interpretationsmöglichkeiten bietet, wenn man ihn auf Bilder bezieht. Eines ist aber in jedem Fall unmissverständlich: Für eine Forderung wie "nimm alle meine Bilder aus dem Netz" gibt es auch weiterhin keine Verpflichtung, diese zu erfüllen.
#152Report
6 years ago
In der ganzen Diskussion finde ich es interessant, dass sich die Mehrzahl um die Fotos, also Abbild und EXIF-Daten etc Sorgen machen. Habt ihr mal an eure private Model Kartei gedacht?
Viele haben eine eigene kleine Kartei mit Model-Daten: Wann und Wo fotografiert, Vorlieben, Familienstand, Geburtstag, Telefon, Adresse, E-Mail usw.
Auch diese Daten fallen unter die DSGVO!
Und zur „privaten Nutzung“: Das schließt Foto-Wettbewerbe, oder auch die Weitergabe z.B. an die MK zur Veröffentlichung aus! Neben der Speicherung der Daten auf dem eigenen Rechner, muss daher auch die Weitergabe der Daten an einen Dritten (besonders bei kommerzieller Nutzung durch diesen) durch das Model freigegeben werden. Falls die Bilder in eine Cloud ausgelagert werden, die sich womöglich auch noch außerhalb EU befindet, sind weitere Aspekte zur Datenverarbeitung zu beachten (Art. 44 DSGVO)
Was aber gilt ist zum Glück der meisten hier Artikel 6: Vertragsrecht schlägt DSGVO. Also immer einen ordentlichen Vertrag machen, dann kann (fast) nichts passieren!
Viele haben eine eigene kleine Kartei mit Model-Daten: Wann und Wo fotografiert, Vorlieben, Familienstand, Geburtstag, Telefon, Adresse, E-Mail usw.
Auch diese Daten fallen unter die DSGVO!
Und zur „privaten Nutzung“: Das schließt Foto-Wettbewerbe, oder auch die Weitergabe z.B. an die MK zur Veröffentlichung aus! Neben der Speicherung der Daten auf dem eigenen Rechner, muss daher auch die Weitergabe der Daten an einen Dritten (besonders bei kommerzieller Nutzung durch diesen) durch das Model freigegeben werden. Falls die Bilder in eine Cloud ausgelagert werden, die sich womöglich auch noch außerhalb EU befindet, sind weitere Aspekte zur Datenverarbeitung zu beachten (Art. 44 DSGVO)
Was aber gilt ist zum Glück der meisten hier Artikel 6: Vertragsrecht schlägt DSGVO. Also immer einen ordentlichen Vertrag machen, dann kann (fast) nichts passieren!
#153Report
[gone] User_6449
6 years ago
Zitat: N3.fotografie Berlin ...
Viele haben eine eigene kleine Kartei mit Model-Daten: Wann und Wo
fotografiert, Vorlieben, Familienstand, Geburtstag, Telefon, Adresse,
E-Mail usw. Auch diese Daten fallen unter die DSGVO!
Was Du zu Hause an Informationen im Karteikasten hast, brauchst Du
ja niemandem auf die Nase zu binden! Relevant wird es erst, wenn Du
Deine gesammelten Daten veröffentlichst.
Beispiel:
Vertrauliche Daten (wie z.B. Vertragsdaten) bleiben bei mir immer im
Karteikasten und werden unter gar keinen Umständen preisgegeben.
Die DSGVO ist nur nötig, weil viele Unternehmen (Facebook, Google,
Microsoft, Apple, Twitter und eine Ellen lange Liste) das leider nicht
so sehen.
#154Report
6 years ago
Ob du die veröffentlichst oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Und nur weil du es verschweigst, wird es noch lange nicht legal.
#155Report
6 years ago
Apropos, verschweigen und legal. Grundsätzlich gilt ja die Regel "Wo kein Kläger, da kein Richter". Nur scheint dieses neue Gesetz wieder für Abmahnanwälte gemacht worden zu sein. Sämtliche Vereine drehen jetzt durch und übersenden ihren Mitgliedern Zustimmungserklärungen. Die bisherige Regelung fand ich ganz gut, wenn ich mich nicht beschwere, darf der Verein mein Foto veröffentlichen und meine Daten haben. Hat der Verein jetzt vergessen mich zu fragen und irgendein Abmahnanwalt ... ja, woher will der das denn wissen? Und warum darf er für mich entscheiden? Das Einverständnis ist im voraus zu erteilen aber wenn ich es nachträglich absegne ... es geht doch um meine Daten. Das will mir jetzt nicht so recht in den Kopf, wie sich das verhält. Noch mehr Abmahner brauchen wir jedenfalls nicht.
#156Report
[gone] User_6449
6 years ago
@ Martin Hirsch
Dann halt Dich immer brav an die Vorschriften ... ;-)
Dann halt Dich immer brav an die Vorschriften ... ;-)
#157Report
6 years ago
@Peter [#154] als Privatperson mag das gelten, im gewerblichen Bereich wäre ich weit vorsichtiger.
Es geht nicht um „Veröffentlichung“, die Nutzung ist das Risiko!
Eine lieb gemeinte E-Mail oder SMS zum Geburtstag kann da sehr schnell zum Bumerang werden.
Wir bewegen uns hier sicher zu 90 Prozent im Amateurbereich, da mag vieles belanglos sein.
Sobald du aber im gewerblichen Bereich tätig wirst - und da zähle ich auch mal die Arbeit mit Modellen mit Gewerbeschein zu - werden die Bestimmungen relevanter.
Aber hey, wir haben uns alle lieb, die Bösen sind woanders und Gesetze gelten nur für die Anderen...
Es geht nicht um „Veröffentlichung“, die Nutzung ist das Risiko!
Eine lieb gemeinte E-Mail oder SMS zum Geburtstag kann da sehr schnell zum Bumerang werden.
Wir bewegen uns hier sicher zu 90 Prozent im Amateurbereich, da mag vieles belanglos sein.
Sobald du aber im gewerblichen Bereich tätig wirst - und da zähle ich auch mal die Arbeit mit Modellen mit Gewerbeschein zu - werden die Bestimmungen relevanter.
Aber hey, wir haben uns alle lieb, die Bösen sind woanders und Gesetze gelten nur für die Anderen...
#158Report
[gone] User_333079
6 years ago
Ist das problem nicht eigentlich die Beweislastumkehr ?? Das ist doch der eigentliche Punkt der uns Fotografen jetzt das Leben schwer machen soll und wird ?!
#159Report
[gone] René Delrieux Photography
6 years ago
Vielleicht bin ich etwas blauäugig, aber ich sehe das Thema relativ entspannt...
Bei einem Shooting gibt es einen entsprechenden Vertrag mit dem Model, somit ist man da ja eigentlich auf der sicheren Seite. Wesentlich stärker kommt das ganze bei einem Streetshooting zum tragen, da hier ja Menschen mit abgelichtet werden, die nicht zum Shooting gehören. Aber neu ist das auch nicht...es kommt ja fast immer irgendein Freizeitanwalt mit erhobenem Zeigefinger und Googlediplom angerannt...
Ich bin am Pfingstwochenende als Fotograf auf einem Open Air...da wird das Thema meiner Meinung nach erst richtig interessant. Der Veranstalter hat im Vorfeld zwar entsprechend kommuniziert, dass Film-, Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden und das man diesen mit dem Kauf des Tickets zustimmt. Dennoch müsste ich, wenn ich das alles richtig verstehe, mir quasi von jedem Besucher und Künstler eine Genehmigung bzw. Freigabe einholen.
Somit war ich schon dabei, das ganze abzusagen, bin dann aber auf den folgenden Artikel gestoßen:
https://www.wiesbaden112.de/gastbeitrag-dsgvo-das-ende-der-fotografie-wohl-eher-nicht
Bin mal gespannt ob mich im Nachgang an das Open Air ein Shitstorm ereilt... ;)
Bei einem Shooting gibt es einen entsprechenden Vertrag mit dem Model, somit ist man da ja eigentlich auf der sicheren Seite. Wesentlich stärker kommt das ganze bei einem Streetshooting zum tragen, da hier ja Menschen mit abgelichtet werden, die nicht zum Shooting gehören. Aber neu ist das auch nicht...es kommt ja fast immer irgendein Freizeitanwalt mit erhobenem Zeigefinger und Googlediplom angerannt...
Ich bin am Pfingstwochenende als Fotograf auf einem Open Air...da wird das Thema meiner Meinung nach erst richtig interessant. Der Veranstalter hat im Vorfeld zwar entsprechend kommuniziert, dass Film-, Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden und das man diesen mit dem Kauf des Tickets zustimmt. Dennoch müsste ich, wenn ich das alles richtig verstehe, mir quasi von jedem Besucher und Künstler eine Genehmigung bzw. Freigabe einholen.
Somit war ich schon dabei, das ganze abzusagen, bin dann aber auf den folgenden Artikel gestoßen:
https://www.wiesbaden112.de/gastbeitrag-dsgvo-das-ende-der-fotografie-wohl-eher-nicht
Bin mal gespannt ob mich im Nachgang an das Open Air ein Shitstorm ereilt... ;)
#160Report
Topic has been closed
Durchaus nicht.