Als Rechtsanwalt, unter anderem mit Schwerpunkt auf den Bereichen Fotografie und Persönlichkeitsrecht, habe ich es seit weit über zehn Jahren häufig mit Modelverträgen zu tun. Fotografen lassen sich manchmal Verträge erstellen; gelegentlich sind es auch Modelle, die sich einen eigenen Vertrag gestalten lassen.

Nicht nur Amateurfotografen und semiprofessionell tätige Lichtbildner, die vielleicht nur gelegentlich einen bezahlten Auftrag annehmen, sondern auch viele Profifotografen verlassen sich im Rechtsverhältnis Fotograf / Modell auf selbst zusammengestellte Verträge. Es gibt einige Vorlagen im Internet, die immer wieder zumindest auszugsweise Anwendung finden; den Rest schreibt man sich anscheinend gern aus Verträgen von befreundeten Fotografen zusammen. Die Ergebnisse sind häufig, sagen wir, „erstaunlich“. Wären Fotomodelle und Fotografen nicht besonders friedliebende Menschen, würde es erheblich häufiger Streit geben.

Ich stelle hier einige Vertragsklauseln vor, die ein gewisses Streitpotenzial bilden. Jeder bei der Herstellung von Personenfotografien Beteiligte mag sich überlegen, die eigenen Verträge für künftige Shootings zu überarbeiten.


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