13.05.2020
Hallo liebe Community,
Nach dem Update des TfP-Vertrages möchten wir nun einen Vertrag für Pay-Shootings (Fotograf/In bezahlt Model) vorstellen.
Der Vertrag beinhaltet die nötigen Angaben bzgl. der DSGVO und Optionen eine Nutzung durch das Model er ermöglichen oder zu untersagen - je nach gewählter Vereinbarung.
Der Vertrag ist bewusst kurz gehalten. Natürlich stellt dieser Vertrag zunächst einen Vorschlag dar; eine irgendwie geartete Haftung kann weder model-kartei.de noch die Kanzlei Kötz Fusbahn übernehmen.
Der Vertrag darf frei genutzt und verlinkt werden. Er darf nicht auf anderen Seiten abgelegt und nicht verkauft werden.
Zum Download (aktuelle Version 1.0):
Download Fotograf
Download Fotografin
Bei Fragen, Anmerkungen oder Wünschen freuen wir uns über ein Statement hier in den Kommentaren. Danke schön.
Viele Grüße
Hendrik & das Team von model-kartei.de
Nach dem Update des TfP-Vertrages möchten wir nun einen Vertrag für Pay-Shootings (Fotograf/In bezahlt Model) vorstellen.
Der Vertrag beinhaltet die nötigen Angaben bzgl. der DSGVO und Optionen eine Nutzung durch das Model er ermöglichen oder zu untersagen - je nach gewählter Vereinbarung.
Der Vertrag ist bewusst kurz gehalten. Natürlich stellt dieser Vertrag zunächst einen Vorschlag dar; eine irgendwie geartete Haftung kann weder model-kartei.de noch die Kanzlei Kötz Fusbahn übernehmen.
Der Vertrag darf frei genutzt und verlinkt werden. Er darf nicht auf anderen Seiten abgelegt und nicht verkauft werden.
Zum Download (aktuelle Version 1.0):
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Bei Fragen, Anmerkungen oder Wünschen freuen wir uns über ein Statement hier in den Kommentaren. Danke schön.
Viele Grüße
Hendrik & das Team von model-kartei.de
Comments 39
3 years ago
Moin, gibt es auch eine englische Version?
LG, Axel
LG, Axel
#38Report
4 years ago
@seekworld: Mir fehlt noch Ihr Vertrag...indes: wozu machen Sie denn Ihre Fotos? Nicht zur Eigendarstellung? Vielleicht liegt ein Missverständnis vor?
#36Report
4 years ago
@seekworld: Wir freuen uns über Ihren Vorschlag!
#35Report
4 years ago
"Eigendarstellung des Fotografen als Fotograf und Künstler"
Das trifft auf c.a. 0,01% der Fotografen hier zu. GSD hat Hendrik dazugeschrieben, dass das nur ein Vorschlag ist.
Es gibt ebensoviele Töpfe und Deckel wie Anforderungen an den Vertrag ... für mich ist das nicht einmal als Vorlage brauchbar ;)
Das trifft auf c.a. 0,01% der Fotografen hier zu. GSD hat Hendrik dazugeschrieben, dass das nur ein Vorschlag ist.
Es gibt ebensoviele Töpfe und Deckel wie Anforderungen an den Vertrag ... für mich ist das nicht einmal als Vorlage brauchbar ;)
#34Report
4 years ago
euh?? Pay fuer das Model und dann auch nochmal 25% der eventuelle Netto Gewinne abgeben?? Also bitte…
Wie ist Netto Gewinn ueberhaupt definiert?
Wie ist Netto Gewinn ueberhaupt definiert?
#33Report
4 years ago
super, dass es hier eine Vorlage gibt, Danke!
Vor 5 Jahren hatte ich meinen Vertrag mit einem Rechtsanwalt abgeklärt. Anmerkung des Rechtsanwalts: Er kenne keine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Model, wenn zumindest "irgendein" Vertrag vorliegt. Also meine Frage hier an die Community: WER HATTE EINE ECHTE GERICHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG MIT EINEM MODEL?
Vielleicht einige Kerninfos, worum es ging? Ausgang? Danke!
Vor 5 Jahren hatte ich meinen Vertrag mit einem Rechtsanwalt abgeklärt. Anmerkung des Rechtsanwalts: Er kenne keine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Model, wenn zumindest "irgendein" Vertrag vorliegt. Also meine Frage hier an die Community: WER HATTE EINE ECHTE GERICHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG MIT EINEM MODEL?
Vielleicht einige Kerninfos, worum es ging? Ausgang? Danke!
#32Report
4 years ago
ja, danke hab ´s notiert
#30Report
4 years ago
Sonderhinweis: Alles, was im Vertrag "vermisst" wird, steht in § 5, wenn Ihr es hineinschreibt - das war Absicht :-) .
#29Report
4 years ago
Vielen Dank für die Kommentare! Der Vertrag ist das Ergebnis meiner über 20jährigen Erfahrung in diesem Bereich, was die Kommentatoren berücksichtigen mögen. Die Kommentatoren weisen auf ihre eigene Übung hin, was vollkommen OK ist. Diese können dann den Vertrag als änderbares Muster verstehen. Er ersetzt, was ich natürlich als Anwalt auch anbiete, keine individuelle Vertragsberatung. Peinlich dagegen ist die Behauptung, "unbedarften Fotografen" solle ein Vertrag "untergejubelt" werden - aber es gibt immer Leute, die vor allem meckern. Ein "Deckmäntelchen DSGVO" existiert nicht, wohl aber die allg. wirksame DSGVO, auf die Rücksicht genommen werden muss. Der Vertrag ist nicht gedacht für Berufsfotografen, die bspw. Werbeaufnahmen für Shampoo machen, die dann vom Besteller verwendet werden, sondern für Fotografen, die mit Pay-Models arbeiten. Die gewerbliche Verwendung stellt dann eher die Ausnahme dar. Natürlich ist von der DSGVO auch die Papierform umfasst; die Bilder werden heute zu fast 100% digital verarbeitet (= gespeichert). Ich bin gern bereit, noch einmal eine Sprechstunde für diesen Vertrag anzubieten, denn jede Klausel hat ihre Berechtigung. Auch die Klausel betr. die Bildbearbeitung unter Berücksichtigung der Belange des Models ist zutreffen, auch wenn mancher sie nicht unterschreiben mag - ich hatte, was wohl überlesen worden ist, bereits vorher geschrieben, dass das ein Rechtsgedanke ist, der ohnehin in jedem Vertrag steht - ob ausdrücklich oder nicht.
#28Report
4 years ago
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass unter dem Deckmäntelchen der DSGVO den unbedarften Fotografen ein unrealistischer Vertrag untergejubelt werden soll, denn zu diesen Bedingungen wird kein erfahrender (Berufs-)Fotograf überhaupt seine Kamera anfassen. Aus einen Vertrag selbst ergibt schon Rechtmäßigkeit, laut Art. 6 DSGVO, den Vertrag mit darin enthaltenen Daten in einen Dateisystem zu speichern. In der Regeln werden die Verträge sowieso in Papierform abgeheftet und damit sind damit außerhalb des sachlichen Anwendungsbereich des DSGVO.
Ich finde eher, dass mit diesen Vertrag sehr unrealistische Erwartungen bei Models geschürt werden, welche in keinster Weise den tatsächlichen Markt-Anforderungen und -Erwartungen an ein Pay-Model entsprechen.
Ich finde eher, dass mit diesen Vertrag sehr unrealistische Erwartungen bei Models geschürt werden, welche in keinster Weise den tatsächlichen Markt-Anforderungen und -Erwartungen an ein Pay-Model entsprechen.
#27Report
4 years ago
Ich denke, dass es unmöglich ist, einen "Standardvertrag", der dazu noch allen gerecht wird, aufzusetzen. Daher sehe ich diesen Vertrag als "Rahmen" und bin dankbar für einige Formulierungen. Für eine individuelle Ausgestaltung gibt es ja den §5 - jedenfalls im Prinzip. Leider sind einige Dinge, die ich gern individuell regele in den anderen Paragrafen bereits geklärt - leider nicht so, wie ich es üblicherweise mache (wobei ich sogar derzeit mehrere Varianten nutze). Besonders für einige Fotografen, für die die Fotografie etwas mehr als ein Hobby ist und die z.B. Stockfotos produzieren ist schon bei §1.1 Schluss, weil nur von Eigendarstellung die Rede ist. Für mich widerspricht das eigentlich auch den später erwähnten Nutzungen, wo das Modell 25% der Einnahmen erhalten soll. "Bildbearbeitung nach Belangen des Modells" würde ich auch niemals unterschreiben. Ich mache diesbezüglich in meinen Verträgen konkrete - aber im Vorfeld verhandelbare - Zusagen. Den §5 müsste man dann auch nutzen, um den Umfang des Shootings zu definieren, was ich auch unglaublich wichtig finde - sowohl für den Fotografen als auch für das Modell. Die wichtigste Frage ist da sicher Akt oder nicht. Aber auch andere Dinge könnten wichtig sein: Shooting im Wasser oder in 10m Höhe, … Ich finde, dass für diese Thematik ein eigener Paragraf mit vorgefertigtem Rahmen durchaus sinnvoll wäre.
#26Report
[gone] User_516960
4 years ago
Ich würde noch den vermerk dazu machen, ob es auf pornografische Seiten..gewaltverherrlichung, datingseiten etc verfügbar sein darf. - mir liegt dieser Absatz immer sehr am Herzen.
Eine Auflistung der Bereiche die veröffentlicht werden dürfen wäre auch nett.
Eine Auflistung der Bereiche die veröffentlicht werden dürfen wäre auch nett.
#25Report
4 years ago
Wie Jiwa raga schon schreibt, es ist problematisch, das eine Bild darf veröffentlicht werden, das andere nicht. Da ich das Model beim Shooting den TFP Vertrag unterschreiben lasse , und da ich und das Model oft die Bilder noch nicht begutachtet habe, wie soll man das zu beginn schon festlegen ? Natürlich wäre es einfach das Model unterschreiben zu lassen, so das der Fotograf alle rechte hat.
ich habe mir da eine elegante Lösung einfallen lassen,
Das Model unterschreibt mir einen TFP Vertrag in dem steht die Fotos werden nach Bearbeitung dem Model über eine Cloud geschickt.
in dieser Cloud kann das Model das Bild entweder als öffentlich oder Privat Kennzeichen.
ich mache mir nach der Kennzeichnung des Models einen Sceenschot in dem man erkennt was das Model will.
Diese Vorgehensweise ist natürlich schon sehr zuvorkommend vom Fotografen. Jedoch sind die Models mit dieser Art sehr zufrieden.
also Cloud nehem ich Google Fotos für Android, und bei Apple teile ich einfach einen gemeinsamen Ordner
ich habe mir da eine elegante Lösung einfallen lassen,
Das Model unterschreibt mir einen TFP Vertrag in dem steht die Fotos werden nach Bearbeitung dem Model über eine Cloud geschickt.
in dieser Cloud kann das Model das Bild entweder als öffentlich oder Privat Kennzeichen.
ich mache mir nach der Kennzeichnung des Models einen Sceenschot in dem man erkennt was das Model will.
Diese Vorgehensweise ist natürlich schon sehr zuvorkommend vom Fotografen. Jedoch sind die Models mit dieser Art sehr zufrieden.
also Cloud nehem ich Google Fotos für Android, und bei Apple teile ich einfach einen gemeinsamen Ordner
#24Report
4 years ago
ist mir zu geschwollen, es sollte für im normalen verständliche Deutsch sein, und nicht so das es man erst zweimal durchlesen muss um es zu verstehen.
#23Report
[gone] User_509894
4 years ago
@oldboy
Ein allgemeiner Vermerk in einem Vertrag, dass ein Model sich zu einem Aufnahmebereich wie Akt bereit erklärt hat, schützt dich nicht davor, gegebenenfalls Missbrauchsvorwürfe zu erhalten.
Nur weil eine Person Akt- oder Pink-Shoot-Aufnahmen zustimmt, gibt Sie nicht das Recht auf, "Nein" sagen zu dürfen. Solange du nicht explizit jedes Setting und jede Aufnahme detailliert vertraglichst festhältst, gilt die einfache Regel: "Tue nichts, was deine Models dazu veranlassen könnte, gegen dich rechtliche Schritte einzuleiten" sowie "Nein heißt Nein" und nur "Ja heißt Ja".
Ein allgemeiner Vermerk in einem Vertrag, dass ein Model sich zu einem Aufnahmebereich wie Akt bereit erklärt hat, schützt dich nicht davor, gegebenenfalls Missbrauchsvorwürfe zu erhalten.
Nur weil eine Person Akt- oder Pink-Shoot-Aufnahmen zustimmt, gibt Sie nicht das Recht auf, "Nein" sagen zu dürfen. Solange du nicht explizit jedes Setting und jede Aufnahme detailliert vertraglichst festhältst, gilt die einfache Regel: "Tue nichts, was deine Models dazu veranlassen könnte, gegen dich rechtliche Schritte einzuleiten" sowie "Nein heißt Nein" und nur "Ja heißt Ja".
#22Report
[gone] User_533476
4 years ago
Wie baue ich ein, dass Bilder im Bereich Portrait veröffentlicht werden dürfen, Bilder im Bereich Akt aber nicht?
#21Report
4 years ago
Lieber Daniel Kötz,
auch ich habe die Ihrerseits nicht vorhandenen Bedenken gegen die Rechteerteilung an FB & INSTA noch nicht ganz nachvollziehen können.
Nach meinem Verständnis sind mit Einstellen eines Foto bei FB und Insta sehr umfangreiche Nutzungsrechte an FB übertragen, die der Fotograf lt. deutschen UrhG ggs. gar nicht so erteilen kann, sobald Bildechte Dritter z. b, die eines Models berührt sind. Der Fotograf hat m. E. im Rahmen von verantwortlichem Handeln sein Model vor solchen Konsequenzen zu schützen, auch wenn das Rechte-Problem dem Model noch gar nicht bewußt ist. Daher versuche ich meinen models immer klarzumachen, gerade im Bereich Nude, Bondage, Shibari etc. daß diese damit verdammt vorsichtig sein sollten und sich vorher informieren, welche Konsequenzen die Fotoeinstellung bei FB/Insta haben KANN, nämlich durch die faktisch nicht kontrollierbare Weitergabe an Dritte, wenn auch Chance bzw. Risiko einer wirklichen "Gefahr" m. E. eher gering ist. Genau dazu habeich als Gutachter gerade zwei Verfahren anhängig, bei denen sich Akteure nicht an den FB-ausschließenden Vertag nicht gehalten haben.
Aber Vertrag heisst ja - zumindest nach meiner Auffasung, zwei nehmen sich vor, sich miteinander zu vertragen....
Weiterihn wäre sinnvoll resp. praktischer, im Vertrag die Formulierung PAY oder TFP mitzunehmen, ggfs. als Ankreuzpunkt, damit von vorneherein klar wird, daß die Honorierung des Models ggfs. durch TFP-Vereinberung abgegolten ist.
Das würde den Vertag universell für alle nutzungsvarianten brauchbarer machen.
Schönen Gruß
Georg Valerius
auch ich habe die Ihrerseits nicht vorhandenen Bedenken gegen die Rechteerteilung an FB & INSTA noch nicht ganz nachvollziehen können.
Nach meinem Verständnis sind mit Einstellen eines Foto bei FB und Insta sehr umfangreiche Nutzungsrechte an FB übertragen, die der Fotograf lt. deutschen UrhG ggs. gar nicht so erteilen kann, sobald Bildechte Dritter z. b, die eines Models berührt sind. Der Fotograf hat m. E. im Rahmen von verantwortlichem Handeln sein Model vor solchen Konsequenzen zu schützen, auch wenn das Rechte-Problem dem Model noch gar nicht bewußt ist. Daher versuche ich meinen models immer klarzumachen, gerade im Bereich Nude, Bondage, Shibari etc. daß diese damit verdammt vorsichtig sein sollten und sich vorher informieren, welche Konsequenzen die Fotoeinstellung bei FB/Insta haben KANN, nämlich durch die faktisch nicht kontrollierbare Weitergabe an Dritte, wenn auch Chance bzw. Risiko einer wirklichen "Gefahr" m. E. eher gering ist. Genau dazu habeich als Gutachter gerade zwei Verfahren anhängig, bei denen sich Akteure nicht an den FB-ausschließenden Vertag nicht gehalten haben.
Aber Vertrag heisst ja - zumindest nach meiner Auffasung, zwei nehmen sich vor, sich miteinander zu vertragen....
Weiterihn wäre sinnvoll resp. praktischer, im Vertrag die Formulierung PAY oder TFP mitzunehmen, ggfs. als Ankreuzpunkt, damit von vorneherein klar wird, daß die Honorierung des Models ggfs. durch TFP-Vereinberung abgegolten ist.
Das würde den Vertag universell für alle nutzungsvarianten brauchbarer machen.
Schönen Gruß
Georg Valerius
#20Report
4 years ago
@james: Was soll diese Feststellung? Das ist selbstverständlich und folgt aus dem Urheberrechtsgesetz. Ein solcher Hinweis wäre völlig überflüssig. Sie könen so eine Klausel selber hinzufügen, aber erforderlich ist das nicht.
@Oldboy
Fügen Sie hinzu, was sie möchten. So ist der Vertrag allerdings besser. Denn wenn zB. "Lingerie" vereinbart worden ist, aber später macht man noch Teilakt, wäre DAS nicht mehr vom Vertrag umfasst.
@Oldboy
Fügen Sie hinzu, was sie möchten. So ist der Vertrag allerdings besser. Denn wenn zB. "Lingerie" vereinbart worden ist, aber später macht man noch Teilakt, wäre DAS nicht mehr vom Vertrag umfasst.
#19Report
4 years ago
Do you have a copy in Englisch?
#18Report
4 years ago
Ich vermisse die Feststellung, dass der Fotograf das Eigentum an den Bildern erwirbt. Die Nutzungsrechte allein sind m.E. nicht ausreichend.
Gruß
Reinhard
Gruß
Reinhard
#17Report
4 years ago
danke für den vertragsentwurf;
ich vermisse jedoch die anführung von aufnahmebereichen (portrait, fashion, dessous, (teil)akt.....) oder habe ich jetzt was übersehen?
somit könnte das model nachträglich behaupten, zu bestimmten aufnahmebereichen gezwungen worden und damit nicht einverstanden zu sein. schlimmstenfalls steht es dann aussage gegen aussage. ("me too")
mfg oldboy
ich vermisse jedoch die anführung von aufnahmebereichen (portrait, fashion, dessous, (teil)akt.....) oder habe ich jetzt was übersehen?
somit könnte das model nachträglich behaupten, zu bestimmten aufnahmebereichen gezwungen worden und damit nicht einverstanden zu sein. schlimmstenfalls steht es dann aussage gegen aussage. ("me too")
mfg oldboy
#16Report
4 years ago
Hallo Herr Kötz,
vielen Dank für die wertvolle, hilfreiche Vertragsarbeit!
Ihr vorgelegter Vertrag ist juristisch aktuell und praxisrelevant einwandfrei. Juristische Bedenken für die Verwendung kann ich nicht erkennen, nach eingehender Prüfung, unter Heranziehung der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechungen.
Dank auch an die Betreiber der MK, dass sie die Veröffentlichung des Vertrages ermöglicht haben!
Herzliche Grüße
Letrois
vielen Dank für die wertvolle, hilfreiche Vertragsarbeit!
Ihr vorgelegter Vertrag ist juristisch aktuell und praxisrelevant einwandfrei. Juristische Bedenken für die Verwendung kann ich nicht erkennen, nach eingehender Prüfung, unter Heranziehung der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechungen.
Dank auch an die Betreiber der MK, dass sie die Veröffentlichung des Vertrages ermöglicht haben!
Herzliche Grüße
Letrois
#15Report
4 years ago
@Martin Schnabel: Nein, die Übertragung von Nutzungsrechten an Facebook und Co. bedeutet nicht, dass endlose Rechte eingeräumt werden. Das glauben viele, ist aber nicht richtig. Von daher passt die Klausel.
@Reverend: Eine rhetorische Frage zu stellen und sie dann selber falsch zu beantworten passt nicht so ganz zusammen. Der Inhalt der Klausel gilt nämlich sogar dann, wenn das gar nicht im Vertrag steht, weil dies Ausdruck des Persönlichkeitsrechts des Models ist. So darf der Fotograf sein Werk natürlich verändern, allerdings dürfte er z.B. ein Kreuz-Tättoo des Models nicht mit Haken versehen. Das Model kann, anders als Sie sagen, eben nicht "jederzeit sagen, dass sie es nicht wollte". Also ein guter Vertrag für Fotografen, vielen Dank!
@Reverend: Eine rhetorische Frage zu stellen und sie dann selber falsch zu beantworten passt nicht so ganz zusammen. Der Inhalt der Klausel gilt nämlich sogar dann, wenn das gar nicht im Vertrag steht, weil dies Ausdruck des Persönlichkeitsrechts des Models ist. So darf der Fotograf sein Werk natürlich verändern, allerdings dürfte er z.B. ein Kreuz-Tättoo des Models nicht mit Haken versehen. Das Model kann, anders als Sie sagen, eben nicht "jederzeit sagen, dass sie es nicht wollte". Also ein guter Vertrag für Fotografen, vielen Dank!
#14Report
4 years ago
Was bedeutet “Die Bildbearbeitung ist ihm unter Beachtung der Belange des Models gestattet.“?
Das ist eine rhetorische Frage.
Denn so kann das Model jederzeit sagen dass sie es nicht wollte und damit ist dieser Vertrag bei Gericht wertlos.
Also ein schlechter Vertrag für Photographen/innen.
Ich weiß das so etwas für das Model doof klingt aber deshalb bekommt sie/er ihr Honorar.
Das ist eine rhetorische Frage.
Denn so kann das Model jederzeit sagen dass sie es nicht wollte und damit ist dieser Vertrag bei Gericht wertlos.
Also ein schlechter Vertrag für Photographen/innen.
Ich weiß das so etwas für das Model doof klingt aber deshalb bekommt sie/er ihr Honorar.
#13Report
4 years ago
Auch von mir vielen Dank für den Vertragsentwurf.
Ich fände es auch schön wenn es eine englische Version gäbe. Goggel und Co mögen helfen, aber manchmal ist eine korrekte Wortwahl für einen Vertrag wichtig, und dabei würde ich nicht auf Goggel vertrauen.
Gruß
Harald
Ich fände es auch schön wenn es eine englische Version gäbe. Goggel und Co mögen helfen, aber manchmal ist eine korrekte Wortwahl für einen Vertrag wichtig, und dabei würde ich nicht auf Goggel vertrauen.
Gruß
Harald
#12Report
4 years ago
Danke für den Vertragsentwurf. Ich fotografiere seit späteren Klassen in der Schule Modelle. Immer mal wieder. Die Verträge haben sich geändert. Das fotografieren, vor allem die Technik dazu auch.
Ich habe etwa 2 Bundesordner voller Verträge. Noch nie hat sich ein Model später gemeldet, um eine Adressänderung anzuzeigen. Auch keine Namensänderungen der Models zB infolge Heirat sind mir bekannt. Ich denke dieser Passus im Vertrag ist sicher korrekt. Aber nicht wirklich alltagstauglich.
Ich habe etwa 2 Bundesordner voller Verträge. Noch nie hat sich ein Model später gemeldet, um eine Adressänderung anzuzeigen. Auch keine Namensänderungen der Models zB infolge Heirat sind mir bekannt. Ich denke dieser Passus im Vertrag ist sicher korrekt. Aber nicht wirklich alltagstauglich.
#11Report
4 years ago
Im Vertragstext beim Social-Media die MK in einem Zug mit Facebook und Instagram zu nennen, halte ich für sehr bedenklich. Bekanntermassen ist die Urheberschutz-Politik des Facebook-Konzerns eine Katastrophe. Wenn sich das nicht in letzter Zeit geändert haben sollte, räumt sich Facebook selbst, ohne das der Urheber in jeden Fall explizit zustimmen müsste, ein umfängliches - auch gewerbliches! - Nutzungsrecht an allen geposteten Inhalten ein. Und das auch, wenn der Poster, wie hier das Model, nicht selbst der Urheber ist! (Was eigentlich nach deutschem Recht ein Unding ist.)
#10Report
4 years ago
@Rodivo: Anstatt Google versuche mal deepl.com
Deren KI ist "intelligenter" als die von Google und liefert besser klingende und korrekte Texte.
Deren KI ist "intelligenter" als die von Google und liefert besser klingende und korrekte Texte.
#9Report
4 years ago
Der Vertrag ist hilfreich, danke. Allerdings wird ein deutschsprachiger Vertrag all den
Fotografen, die mit ausländischen Models arbeiten, wenig nützen.
Google hilft natürlich.
Fotografen, die mit ausländischen Models arbeiten, wenig nützen.
Google hilft natürlich.
#8Report
4 years ago
Vielen Dank für die Mühe und das zur Verfügung stellen
#7Report
4 years ago
tolle Idee und vielen Dank
#6Report
4 years ago
Vielen Dank für das zur Verfügung stellen des Vertrags!
#5Report
4 years ago
@Chris W. Braunschweiger: Dieses Recht gibt es nicht, allenfalls die Löschung der Rufnummer kann verlangt werden.
#3Report
4 years ago
Für die Vertragsdurchfuhrung muss man Daten im Sinne der DSGVO erfassen und speichern - das ist verständlich. Was aber ist mit dem Recht auf nachträgliche Löschung der Daten (incl. der Fotos) ?
#2Report
4 years ago
Vielen Dank für die Arbeit! Der Vertrag ist kurz, verständlich und übersichtlich gehalten, das finde ich sehr gut.
#1Report
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Ansonsten finde ich den PAY-Vertrag sehr gut