06.05.2020
Hallo liebe Community,
Es gibt ein kleines Update des TfP-Vertrages auf Version 2.2!
Änderungen zwischen den Vertragsparteien können nun auch per Textform wie z.B. E-Mails vorgenommen werden. Zudem gibt es einen weiteren Punkt der sich auf die Nutzung in sozialen Medien bezieht: Filter. Es gibt diverse Plattformen die eigene Filter und Tools anbieten mit denen ein Foto nachträglich verändert werden kann. Eine kleine Abfrage stellt nun klar ob das seitens der Fotografin / des Fotografen in Ordnung ist oder nicht.
Der Vertrag ist bewusst kurz gehalten und soll auf eine übersichtliche Art viele TfP-Fälle abdecken. Natürlich stellt dieser Vertrag zunächst einen Vorschlag dar; eine irgendwie geartete Haftung kann weder model-kartei.de noch die Kanzlei Kötz Fusbahn übernehmen.
Der Vertrag darf frei genutzt und verlinkt werden. Er darf nicht auf anderen Seiten abgelegt und nicht verkauft werden.
Zum Download (aktuelle Version 2.2):
Download Fotograf
Download Fotografin
Bei Fragen, Anmerkungen oder Wünschen freuen wir uns über ein Statement hier in den Kommentaren. Danke schön.
Viele Grüße
Hendrik & das Team von model-kartei.de
Versionen
Es gibt ein kleines Update des TfP-Vertrages auf Version 2.2!
Änderungen zwischen den Vertragsparteien können nun auch per Textform wie z.B. E-Mails vorgenommen werden. Zudem gibt es einen weiteren Punkt der sich auf die Nutzung in sozialen Medien bezieht: Filter. Es gibt diverse Plattformen die eigene Filter und Tools anbieten mit denen ein Foto nachträglich verändert werden kann. Eine kleine Abfrage stellt nun klar ob das seitens der Fotografin / des Fotografen in Ordnung ist oder nicht.
Der Vertrag ist bewusst kurz gehalten und soll auf eine übersichtliche Art viele TfP-Fälle abdecken. Natürlich stellt dieser Vertrag zunächst einen Vorschlag dar; eine irgendwie geartete Haftung kann weder model-kartei.de noch die Kanzlei Kötz Fusbahn übernehmen.
Der Vertrag darf frei genutzt und verlinkt werden. Er darf nicht auf anderen Seiten abgelegt und nicht verkauft werden.
Zum Download (aktuelle Version 2.2):
Download Fotograf
Download Fotografin
Bei Fragen, Anmerkungen oder Wünschen freuen wir uns über ein Statement hier in den Kommentaren. Danke schön.
Viele Grüße
Hendrik & das Team von model-kartei.de
Versionen
- 2.2
§ 2 - Option für Filter in sozialen Netzwerken eingefügt
§ 6 - Erweitert um eine Anpassung des Vertrages per Textform. - 2.1
§ 1 - Lieferzeit für Fotos angepasst
§ 5 wurde neu gefasst und um die sog. Betroffenenrechte, soweit diese Anwendung finden, ergänzt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.
Comments 17
stefan.schwarz
4 years ago
recht viele rechtschreibfehler...
#17Report
4 years ago
Ja, sogar ich kann, werde und muß ab und zu noch was dazu lernen. :-) Aber jetzt mal ganz im Ernst, wo wird dieser Ausdruck genau definiert?
#16Report
4 years ago
heiko_leipzig Vielen Dank für ihre freundlichen Anmerkungen. Da sehen Sie, dass sogar Sie noch etwas lernen können! TfP ist - anders als Sie glauben möchten - kein Modeausdruck, sondern einer, der im Vertrag genau definiert wird. Alle Klauseln können vom Verwender natürlich angepasst werden, sie sind rechtswirksame Vorschläge, mehr nicht.
#15Report
4 years ago
Ich kann nicht glauben das so etwas von einer Fachkanzlei entwickelt worden ist.
Das geht schon mit der Überschrift los. Was heißt "tfp" in juristischer Hinsicht? Tfp ist ein momentaner Modeausdruck in der Szene und hat in solchen Dokumenten meiner Meinung nach überhaupt nichts zu suchen. "Vertrag zwischen Fotograf und Modell" sollte die Überschrift lauten, das ist auch in 30 Jahren klar zu verstehen.
Dann empfinde ich das mit den 25% aus den Nettoeinnahmen als organisatorischen Unfug. Wie bitteschön soll das kontrolliert werden? Hier werden doch schon die Grundlagen für den nächsten Streit gelegt.
Wenn es schon kostenlos sein soll, dann hat jeder die gleichen Rechte, bekommt alle Bilder, es wird festgelegt in welchen Medien die Bilder publiziert werden dürfen und welchen Zweck die Bilder dienen dürfen.
Das geht schon mit der Überschrift los. Was heißt "tfp" in juristischer Hinsicht? Tfp ist ein momentaner Modeausdruck in der Szene und hat in solchen Dokumenten meiner Meinung nach überhaupt nichts zu suchen. "Vertrag zwischen Fotograf und Modell" sollte die Überschrift lauten, das ist auch in 30 Jahren klar zu verstehen.
Dann empfinde ich das mit den 25% aus den Nettoeinnahmen als organisatorischen Unfug. Wie bitteschön soll das kontrolliert werden? Hier werden doch schon die Grundlagen für den nächsten Streit gelegt.
Wenn es schon kostenlos sein soll, dann hat jeder die gleichen Rechte, bekommt alle Bilder, es wird festgelegt in welchen Medien die Bilder publiziert werden dürfen und welchen Zweck die Bilder dienen dürfen.
#14Report
4 years ago
Supoer - vielen Dank.
Der Vertrag ist schön kurz und verständlich für Jedermann/-frau.
Der Vertrag ist schön kurz und verständlich für Jedermann/-frau.
#12Report
4 years ago
Thanks 4 Service!
#10Report
4 years ago
Ich finde das prima. Vielen Dank für die Ausarbeitung und Bereitstellung!
#9Report
4 years ago
Der Vertrag ist insofern optimal, als er auf Wünsche anpassbar ist. Kein Vertrag der Welt ist für alle das Richtige, sondern immer nur eine Richtschnur. Wenn ein Fotogist dem Model "alle gelungenen Bilder" zur Verfügung stellen will, soll er das doch einfach machen, anstatt am Vertrag herumzumeckern :-). Dann formuliert man "Das Model erhält alle erstellten Fotografien, mit Ausnahme derjenigen, die der Fotograf (also doch wieder seine Entscheidung...) als grundsätzlich misslungen ansieht" - wer sowas besser findet, kann das machen! :-)
#8Report
4 years ago
Ich finden den Vertrag auch nicht optimal.
Dem Model müssen alle gelungenen Bilder als Ergebnis des Shootings zur Verfügung gestellt werden. Mit Schluss des Shootings ist ein Ergebnis erreicht und die Zusammenarbeit beendet. Fotograf und Model haben dann möglicherweise ganz andere Ideen hinsichtlich der Bildauswahl und Bildbearbeitung ! Sofern ein Bild vom Fotografen als grundsätzlich misslungen betrachtet wird, sollte er dies löschen d.h. dass dieses Bild dann weder dem Fotografen noch dem Model zur Verfügung steht.
Zudem ist eine Verpflichtung des Models, bei einer Bildveröffentlichung den Namen des Fotografen zu nennen, so nicht sinnvoll. Dass bedeutet nämlich, dass der Name des Fotografen überall mit veröffentlicht wird - und nicht jeder möchte das als Hobbyfotograf. Damit lassen sich Profile für allerlei Zwecke anreichern. Es sollte dem Fotografen hier eine Auswahlmöglichkeit eingeräumt werden, wie er möchte, dass bei einer Bildveröffentlichung durch das Model hinsichtlich seiner Namensnennung - insbesondere auf Facebook, Instagram usw. -zu verfahren ist.
Dem Model wiederum sollte nicht abdingbar sein, die eigenen Filter der sozialen Netzwerke einzusetzen.
Dem Model müssen alle gelungenen Bilder als Ergebnis des Shootings zur Verfügung gestellt werden. Mit Schluss des Shootings ist ein Ergebnis erreicht und die Zusammenarbeit beendet. Fotograf und Model haben dann möglicherweise ganz andere Ideen hinsichtlich der Bildauswahl und Bildbearbeitung ! Sofern ein Bild vom Fotografen als grundsätzlich misslungen betrachtet wird, sollte er dies löschen d.h. dass dieses Bild dann weder dem Fotografen noch dem Model zur Verfügung steht.
Zudem ist eine Verpflichtung des Models, bei einer Bildveröffentlichung den Namen des Fotografen zu nennen, so nicht sinnvoll. Dass bedeutet nämlich, dass der Name des Fotografen überall mit veröffentlicht wird - und nicht jeder möchte das als Hobbyfotograf. Damit lassen sich Profile für allerlei Zwecke anreichern. Es sollte dem Fotografen hier eine Auswahlmöglichkeit eingeräumt werden, wie er möchte, dass bei einer Bildveröffentlichung durch das Model hinsichtlich seiner Namensnennung - insbesondere auf Facebook, Instagram usw. -zu verfahren ist.
Dem Model wiederum sollte nicht abdingbar sein, die eigenen Filter der sozialen Netzwerke einzusetzen.
#7Report
[gone] User_509894
4 years ago
@Jiwa Raga: Na indem du eine Einschränkung formulierst. Z.B. in bei §2 "Dem Fotografen als Künstler steht es frei eine Auswahl der Motive im Bereich Portrait, Fashion und Lifestyle zu treffen; Motive im Bereich Akt [...] sind von dieser Regelung ausgenommen und eine Veröffentlichung wird ausgeschlossen."
Sei kreativ.
Sei kreativ.
#6Report
[gone] User_533476
4 years ago
Wie baue ich ein, dass Bilder im Bereich Portrait veröffentlicht werden dürfen, Bilder im Bereich Akt aber nicht?
#5Report
4 years ago
@DieWandelbare: Immer nur Ergebnisse. Man würde auch keine ungeschminkten Models von einer Visa erhalten, wie man ebenso keine unbearbeiteten Bilder erhält, weil Die Bilder einfach nicht fertig - noch keine Ergebnisse sind. Niemand kauft zum Beispiel ein unlackiertes Auto.
#4Report
#3
4 years ago
@ Knipsa: 1. Ja, natürlich. 2. Nein.
#2Report
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