06.08.2018
Hallo liebe Community,
wir möchten heute unseren DSGVO-konformen TfP Vertrag vorstellen. Dieser wurde uns freundlicherweise von Dr. Daniel Kötz / https://www.koetzfusbahn.de zur Verfügung gestellt.
Der Vertrag ist bewusst kurz gehalten und soll auf eine übersichtliche Art viele TfP-Fälle abdecken. Natürlich stellt dieser Vertrag zunächst einen Vorschlag dar; eine irgendwie geartete Haftung kann weder model-kartei.de noch die Kanzlei Kötz Fusbahn übernehmen - einerseits ist der Vertrag keine Rechtsberatung im Einzelfall, andererseits ist die neue Grundlage, die Datenschutzgrundverordnung, noch nicht einmal ein Vierteljahr alt, so dass Erfahrungswerte fehlen. Bekanntlich aber beschäftigt sich Daniel Kötz seit über 15 Jahren mit Fragen des Persönlichkeitsrechts rund um das Modeling.
Der Vertrag soll - auch auf Eure Vorschläge hin - ggf. angepasst werden.
Der Vertrag darf frei genutzt und verlinkt werden. Er darf nicht auf anderen Seiten abgelegt und nicht verkauft werden.
Die aktuelle Version 2.2 findet sich hier:
https://www.model-kartei.de/blog/67/dsgvo-konformer-tfp-vertrag-version-22/
Zum Download (Version 2.1):
Download Fotograf
Download Fotografin
Bei Fragen, Anmerkungen oder Wünschen freuen wir uns über ein Statement hier in den Kommentaren. Danke schön.
Viele Grüße
Hendrik & das Team von model-kartei.de
Versionen
wir möchten heute unseren DSGVO-konformen TfP Vertrag vorstellen. Dieser wurde uns freundlicherweise von Dr. Daniel Kötz / https://www.koetzfusbahn.de zur Verfügung gestellt.
Der Vertrag ist bewusst kurz gehalten und soll auf eine übersichtliche Art viele TfP-Fälle abdecken. Natürlich stellt dieser Vertrag zunächst einen Vorschlag dar; eine irgendwie geartete Haftung kann weder model-kartei.de noch die Kanzlei Kötz Fusbahn übernehmen - einerseits ist der Vertrag keine Rechtsberatung im Einzelfall, andererseits ist die neue Grundlage, die Datenschutzgrundverordnung, noch nicht einmal ein Vierteljahr alt, so dass Erfahrungswerte fehlen. Bekanntlich aber beschäftigt sich Daniel Kötz seit über 15 Jahren mit Fragen des Persönlichkeitsrechts rund um das Modeling.
Der Vertrag soll - auch auf Eure Vorschläge hin - ggf. angepasst werden.
Der Vertrag darf frei genutzt und verlinkt werden. Er darf nicht auf anderen Seiten abgelegt und nicht verkauft werden.
Die aktuelle Version 2.2 findet sich hier:
https://www.model-kartei.de/blog/67/dsgvo-konformer-tfp-vertrag-version-22/
Zum Download (Version 2.1):
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Bei Fragen, Anmerkungen oder Wünschen freuen wir uns über ein Statement hier in den Kommentaren. Danke schön.
Viele Grüße
Hendrik & das Team von model-kartei.de
Versionen
- 2.1
§ 1 - Lieferzeit für Fotos angepasst
§ 5 wurde neu gefasst und um die sog. Betroffenenrechte, soweit diese Anwendung finden, ergänzt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.
Comments 43
[gone] User_568646
4 years ago
Vielen Dank, find den Vertrag klasse!
#43Report
4 years ago
Kurz zu den Fragen von Falskrog und Norbert Hugel: § 309 Ziff. 13a) BGB findet hier keine Anwendung, weil es nicht um abzugebende Erklärungen geht. Ich empfehle pro Shooting 1 Vertrag. Lästig, aber besser. Dafür sind viele Gründe denkbar. Wenn "der" Vertrag 10 Shootings betreffend aus irgendwelchen Gründen kippt, wären alle Shootings betroffen. Wenn der Vertrag verloren geht auch.
#42Report
[gone] User_300197
4 years ago
Hallo, wer hat Erfahrung damit bzw. Hat einen eigenen Entwurf für TfpShootings gemacht.?
#41Report
5 years ago
Muss es nicht am Ende wegen § 309 Ziffer 13 a) BGB "textlich" statt "schriftlich" heißen Herr Dr. Kötz?
#40Report
5 years ago
Kann man bei Shooting am auch zb. angeben '20.03.2019 und danach durchgeführte Shootings' damit man nicht jedesmal wenn man mit dem selben Model arbeitet einen weiteren Vertrag unterschreiben muss.
vg Norbert Hugel
vg Norbert Hugel
#39Report
[gone] User_560304
5 years ago
Sind alle andere verträge die nicht entsprechen DSGVO normen ungültig ? und vie kannich prufen das vertrag die ich unterschriben habe ist korekt?
#38Report
[gone] PhotoArt81
5 years ago
Klasse Sache Vielen Dank .........
#37Report
[gone] User_67320
5 years ago
Ich habe eine Frage zu:
"Die Vorschrift des § 42 Abs. 1 UrhG (Widerrufsrecht aus persönlichen Gründen) bleibt unberührt."
Ich mache mit meinen Modellen grundsätzlich nur Verträge mit einer Gage. Wenn ich diese Gage aber bezahlt habe nehme ich an das ich das Recht an den Bildern erworben habe, Punkt!
Ist dieser Satz gemäß DSGVO zwingend, d.h. kann das Model später immer sagen, ich bin jetzt Theologin und alle meine Bilder müssen gelöscht werden? Ggf. sind die aber jetzt auf einem CD-Cover gelandet und was dann, alle CDs mit dem Cover zurückrufen? Das kann doch nicht sein oder?
Im Grunde müsste da stehen (Zumindest, damit man solche Bilder rechtssicher Vermarkten kann):
"Die Vorschrift des § 42 Abs. 1 UrhG" ist ausser Kraft gesetzt. Aber ich habe gelesen, das geht gar nicht. Ich bin deshalb etwas verwirrt.
Meine Frage, gilt dieser Satz evtl. nur für unentgeltliche Verträge (würde Sinn machen) oder braucht man den auch bei PayShootings?
"Die Vorschrift des § 42 Abs. 1 UrhG (Widerrufsrecht aus persönlichen Gründen) bleibt unberührt."
Ich mache mit meinen Modellen grundsätzlich nur Verträge mit einer Gage. Wenn ich diese Gage aber bezahlt habe nehme ich an das ich das Recht an den Bildern erworben habe, Punkt!
Ist dieser Satz gemäß DSGVO zwingend, d.h. kann das Model später immer sagen, ich bin jetzt Theologin und alle meine Bilder müssen gelöscht werden? Ggf. sind die aber jetzt auf einem CD-Cover gelandet und was dann, alle CDs mit dem Cover zurückrufen? Das kann doch nicht sein oder?
Im Grunde müsste da stehen (Zumindest, damit man solche Bilder rechtssicher Vermarkten kann):
"Die Vorschrift des § 42 Abs. 1 UrhG" ist ausser Kraft gesetzt. Aber ich habe gelesen, das geht gar nicht. Ich bin deshalb etwas verwirrt.
Meine Frage, gilt dieser Satz evtl. nur für unentgeltliche Verträge (würde Sinn machen) oder braucht man den auch bei PayShootings?
#36Report
5 years ago
Erfahrungswerte würden mich auch interssieren. LG
#35Report
6 years ago
Hallo an alle - gibt es Erfahrungen mit dem Vertrag, wird er gut angenommen? Gibt es noch Fragen oder vermeintliche Unstimmigkeiten? Ich freue mich über Rückmeldungen per PN! Vielen Dank,
Daniel Kötz
Daniel Kötz
#34Report
6 years ago
Gibt es auch eine Möglichkeit einen Vertrag für das aktuelle Shooting und alle folgenden zu machen oder muss immer für jedes Shooting ein neuer Vertrag gemacht werden?
#33Report
6 years ago
Ein wirklich toller Beitrag, allen MK Mitgliedern diesen Vertrag so zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Weitere Ergänzungen und spezielle gesonderte Vereinbarungen können von beiden Seiten so auch noch einfach hinzugefügt werden.
Weitere Ergänzungen und spezielle gesonderte Vereinbarungen können von beiden Seiten so auch noch einfach hinzugefügt werden.
#32Report
6 years ago
Die Aufnahmebereiche müssten in einem solchen Vertrag nicht aufgeführt werden?
#31Report
6 years ago
Vielen Dank auch von mir!
In §2 hat sich ein Fehler eingeschlichen: "Sie [die Nutzung] ist unter Angabe des Namens des Fotografen zu erfolgen". Soll sicher "Sie hat ..." heißen.
Eine Frage noch zu §2:
"Eine entgeltliche Lizenzierung durch das Model ist ausgeschlossen." Bedeutet dies, dass eine unentgeltliche Lizenzierung durch das Model durch diesen Vertrag erlaubt ist?
Viele Grüße, Martin
In §2 hat sich ein Fehler eingeschlichen: "Sie [die Nutzung] ist unter Angabe des Namens des Fotografen zu erfolgen". Soll sicher "Sie hat ..." heißen.
Eine Frage noch zu §2:
"Eine entgeltliche Lizenzierung durch das Model ist ausgeschlossen." Bedeutet dies, dass eine unentgeltliche Lizenzierung durch das Model durch diesen Vertrag erlaubt ist?
Viele Grüße, Martin
#30Report
6 years ago
Also mal so ganz nebenbei, ich finde es Klasse, daß ich hier einen Vertrag einfach so zum herunterladen bekomme, von dem ich mir relativ sicher sein kann, daß ich mich damit nicht in die Nesseln setze. Also finde ich es auch voll OK daß die Kanzlei von der sie stammt und MK mit drauf stehen. Ich empfinde das überhaupt nicht als schleichwerbung und finde es makaber wenn ein Fotograf daran Anstoß nimmt, der offensichtlich vor hat eben diesen auch zu nutzen. Zumal gerade Fotografen ja auf Namensnennung bestehen.
#29Report
6 years ago
AD-Photo - dann unterschreiben diese. Kein Problem.
#28Report
[gone] User_550028
6 years ago
Gesetzliche Vertreter bei minderjährigen Model.
#27Report
[gone] User_550028
6 years ago
In der derzeitigen Version hat wohl die Autokorrektur zugeschlagen
Fotos vs. Fotografen ;)
Fotos vs. Fotografen ;)
#26Report
6 years ago
Dankeschön.
Lg Andreas
Lg Andreas
#25Report
6 years ago
Das nenne ich jetzt mal Service für Mitglieder. Bitte lasst Euch nicht von den Zweiflern und Besserwisser beeindrucken.
Ich find es Klasse und sage vielen Dank !
LG , Rainer
Ich find es Klasse und sage vielen Dank !
LG , Rainer
#24Report
6 years ago
Wenn ich es richtig verstehe, dann kann man diesen Vertrag analog auch für bezahlte Shootings verwenden. Natürlich mit entsprechenden Änderungen. Wäre es nicht sinnvoll, auch die USt-ID des Modells mit auf zu nehmen?
#23Report
6 years ago
"Um seine Bildrechte gegen Dritte durchsetzen zu können hat der Fotograf das Recht die Bilder zeitlich und örtlich unbegrenzt zu speichern." - warum nicht! Die unbegrenzte Speicherbefugnis ergibt sich aber auch aus Art. 5 GG - der Kunstfreiheit.
#22Report
6 years ago
Herr Götz: Vielen Dank für ihre Stellungnahme. Bezüglich der Eigenwerbung: Wie denken Sie über folgende Ergänzung:"Um seine Bildrechte gegen Dritte durchsetzen zu können hat der Fotograf das Recht die Bilder zeitlich und örtlich unbegrenzt zu speichern."
#21Report
6 years ago
Wer es anders machen möchte oder besser weiß, kann den Vertrag natürlich umformulieren. Es sind ja auch Freizeilen für abweichende Regelungen vorhanden. Wieso die Eigenwerbung nicht ausreichend sein soll, erschließt sich mir nicht. M.E. reicht das bestens aus.
#20Report
6 years ago
wie sich die DSGVO auf einen __zeitlich unbegrenzten__ Vertrag auswirken soll würde mich im Detail wirklich interessieren.
#19Report
6 years ago
Erstmal vielen Dank für eure Mühe. Ich finde den Vertrag sehr hilfreich. Allerdings habe ich Fragen zu einigen Formulierungen: Zu Zu §2: "... ist unter Namensnennung:". Vermutlich ist hier gemeint, dass der Fotograf genannt werden soll. Das könnte meiner Meinung nach klarer formuliert werden. Zu §5: "Die Speicherung der OBEN genannten Daten...". Wäre es nicht besser, wenn man "oben" genauer definiert (wie z.B. §x Abs. y)? Und eine letzte Frage: Durch welchen Paragraphen ist sichergestellt, dass Fotograf und Modell die Bilder unbegrenzt speichern und nutzen dürfen? Die in §1 genannte Eigenwerbung scheint mir da nicht ausreichend.
#18Report
6 years ago
jVoTo: Nach der Formulierung "kein Geld". Allerdings nicht vergessen: Unten ist Platz für eigene Ergänzungen. Da kann das ausgeführt werden.
#16Report
6 years ago
Auch mal ein Danke von mir. Muss ich mir mal in einer ruhigen Minute durchlesen und bzgl. "Dienstleistung für das Model" (Was ich gefälligst zu erfüllen habe) für mich anpassen.
#15Report
6 years ago
Der Vertrag liest sich sehr gut! Das ist schon mal eine wichtige Sache für die Kommunikation mit dem Model. Und es scheint ein Vertrag zu sein, der ziemlich gut ist.
Danke dafür!
Eine Frage habe ich zu §4 (2): Welche Wirkung hat das Ankreuzen von "Nein"? Das eine entgeltliche Nutzung nicht erlaubt ist oder dass das Model kein Geld bekommt?
Gruß Jens
Danke dafür!
Eine Frage habe ich zu §4 (2): Welche Wirkung hat das Ankreuzen von "Nein"? Das eine entgeltliche Nutzung nicht erlaubt ist oder dass das Model kein Geld bekommt?
Gruß Jens
#14Report
[gone] User_15448
6 years ago
Daumen hoch
#13Report
[gone] HaGeFoto
6 years ago
Klasse, vielen Dank!
Liebe Grüße,
Hans-Gerd
Liebe Grüße,
Hans-Gerd
#12Report
6 years ago
Eure Initiative ist bewundernswert.
Könnt Ihr in diesem Zusammenhang nicht auch die Möglichkeiten der mk erweitern und die Übersendung eines Vertrags zwischen Model und Fotograf einbauen. Ich muss zumindest immer über die normale E-Mail oder fb gehen.
Viele Grüße
Udo Pohle
Könnt Ihr in diesem Zusammenhang nicht auch die Möglichkeiten der mk erweitern und die Übersendung eines Vertrags zwischen Model und Fotograf einbauen. Ich muss zumindest immer über die normale E-Mail oder fb gehen.
Viele Grüße
Udo Pohle
#11Report
6 years ago
@Nippon-Fighter-Photography.de Warum muss man sich immer beschweren ?? Seit doch mal Dankbar das jemand nen Vertrag für Umme , zu Verfügung stellt.
#10Report
6 years ago
Das finde ich sehr gut, vielen Dank!
#9Report
6 years ago
Find das ja klasse, aber gleich Schleichwerbung für MK und Rechtsanwalt ? und den Zeitraum in dem man Bilder überlässt würde ich gerne selber angeben angeben...
#8Report
6 years ago
Das find ich prima! Vielen Dank
#7Report
6 years ago
Lieber Herr Heckner, woher haben Sie den Unsinn, dass eine solche Klausel "zwingend" wäre? Und woher wissen Sie es besser als der Bundesgerichtshof, der solche Klauseln als unwirksam ansieht (Az.: XI ZR 214/14)? Viele Grüße, Dr. Daniel Kötz
#5Report
[gone] Michael Heckner
6 years ago
Vielen Dank für Eure Bemühungen, das ist wirklich prima!
Diesem Vertrag fehlt allerdings zwingend eine salvatorische Klausel, das dürfte einem RA eigentlich nicht passieren.
Diesem Vertrag fehlt allerdings zwingend eine salvatorische Klausel, das dürfte einem RA eigentlich nicht passieren.
#4Report
[gone] Martin [Workshops & Sharings]
6 years ago
Herzlichen Dank. :-)
#1Report
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